Vor zwei Jahren ist die Reform des neuen Mietrechts in Kraft getreten. Die wichtigsten Achsen im Mietrecht bleiben bestehen, aber es gibt dennoch immer wieder Neuerungen, auf die die Verbraucherschutzzentrale wiederholt hinweisen möchte. Ein Thema ist dabei die Registrierung des Mietvertrags. Denn jeder Mietvertrag muss registriert werden.
Was bedeutet es, den Mietvertrag registrieren zu lassen?
Wie der Name schon sagt, wird der Mietvertrag in ein Register eingetragen und zwar vom Scanningcenter in Namur. Man darf nicht vergessen, dass es sich auch um eine steuerliche Formalität handelt. Der Mietvertrag erhält durch die Registrierung ein so genanntes „sicheres Datum“. Das heißt, dass niemand mehr anzweifeln kann, dass der Vertrag zu diesem Moment existiert.
Ist man als Vermieter dazu verpflichtet, den Mietvertrag registrieren zu lassen?
Ja, als Vermieter muss man den Vertrag innerhalb von 2 Monaten, nachdem er unterschrieben worden ist, registrieren lassen. Auch die Bestandsaufnahme, oder was früher der Ortsbefund genannt wurde, muss registriert werden. Die kann allerdings nachgereicht werden.
Und was geschieht, wenn ich das nicht machen lasse?
Erstens kann der Mieter den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen. Das gilt sowohl für den 9-Jahres-, als auch für den Kurzzeitmietvertrag. Dazu sind aber einige Bedingungen notwendig. Diese werden hier aufgrund der Komplexität nicht aufgeführt. Für mehr Informationen können Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Verbraucherschutzzentrale wenden.
Ist es für den Mieter dann einfach, jederzeit fristlos kündigen zu können?
Nein, so einfach ist das nicht. Der Mieter kann zwar ein Muster in der VSZ erhalten, das genau für diesen Fall geschrieben worden ist, aber das Beste ist, er lässt sich die Sache mal von unseren Mitarbeiterinnen genau erklären. Das ist alles recht kompliziert und gar nicht so einfach zu verstehen.
Sind das die einzigen Folgen, wenn ich den Mietvertrag nicht registrieren lasse?
Nein, das geht noch weiter. Eine zweite Sache ist, dass der Mietpreis nicht erhöht und demzufolge auch nicht indexiert werden darf. Dies gilt allerdings nur für Mietverträge für einen Hauptaufenthaltsort.
Und drittens: wenn der Mietvertrag nicht registriert worden ist, dann hat das auch Folgen für den Mieter: er ist weniger geschützt, wenn die Wohnung verkauft wird. Der neue Eigentümer muss den Mietvertrag zwar übernehmen, er kann aber den Mieter mit einer kürzeren Frist kündigen. In diesem Falle hat der Mieter natürlich Interesse daran, den Mietvertrag selbst registrieren zu lassen.
Wo kann ich den Mietvertrag registrieren lassen?
In einem GE-Beitrag vom 4. September haben wir noch die Adresse des Amts für Rechtssicherheit angegeben. Das war falsch, denn seit dem 1. August 2020 sind die Ämter für Rechtssicherheit nicht mehr befugt, die Registrierung der Mietverträge selbst vorzunehmen.
Für die Registrierung des Mietvertrags gibt es 2 Möglichkeiten:
Einmal übers Internet, da muss man dann auf die Seite MyRent gehen. Dafür stehen dem Verbraucher verschiedene digitale Möglichkeiten zur Verfügung.
Oder man ruft die Telefonnummer des Contactcenters des FÖD Finanzen an, das ist die 02 572 57 57. Hier kann man die nötigen Begleitformulare beantragen.
Diese werden dann an das Scanningcenter in Namur geschickt. Wichtig zu wissen ist, dass der Umschlag ausreichend franktiert werden muss. Die Adresse für das Scanningcenter in Namur steht auf dem Formular drauf, das man erhält. Man kann den Mietvertrag nicht mehr persönlich in Eupen registrieren lassen.
Weitere Infos finden Sie auch im Netz unter vsz.be
Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien