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Verbrauchertipp: Skandal um Abgaswerte und Schadensersatzklagen

06.10.201513:53
  • Verbrauchertipps
VW-Abgasskandal

Der Abgas-Skandal von VW schlägt hohe Wellen. Die Verbraucherschutzzentrale ist der Frage nachgegangen, wie es sich mit Sammelklagen hier in Belgien verhält.

Der Skandal um die Abgaswerte von VW ist in aller Munde und wenn man jetzt einen Blick über den großen Teich wirft, sind es derzeit vor allem die amerikanischen Rechtsanwälte, die für die Schlacht um Schadensersatzklagen in Stellung bringen. Die Rede ist von so genannten „class actions“, also einer Sammel- oder Gruppenklage, die - wenn sie denn Erfolg haben – nicht nur dem Kläger Ansprüche verschafft, sondern auch jeder Person, die von dem Sachverhalt betroffen ist.

Seit einem Jahr sind Sammelklagen in Belgien auch zulässig, aber diese Sammelklagen - die unter anderem auch von der Verbraucherschutzzentrale eingereicht werden können - unterscheiden sich schon sehr stark von den Sammelklagen in den USA. Und zwar dürfen in erster Linie nur anerkannte Organisationen wie der Verbraucherschutz oder Test-Achats Sammelklagen einreichen und nicht wie in den USA, auch Rechtsanwälte. Eine andere Sache ist: Der belgische Gesetzgeber hat einen klar definierten Rahmen abgesteckt, welche Klagen zulässig sind und welche nicht.

Sammelklagen in Belgien: Verbraucherthemen

Die Sammelklagen, die in Belgien nun eingereicht werden dürfen, konzentrieren sich nur auf Verbraucherthemen. Also Mietrecht oder zivilrechtliche Klagen sind davon ausgenommen. Fakt ist auch, dass der Richter stets versuchen wird, eine gütliche Einigung zu erzielen. Das Gesetz sieht auch ein Zeitfenster für Verhandlungen vor und der Richter kann dazu einen Vermittler einschalten.

Sollten die Kläger aber Recht bekommen, dann wird der Richter die Schadensersatzsumme festlegen. Dabei kann die Summe von einem Verbraucher zum anderen unterschiedlich sein. Ganz wichtig ist allerdings, dass eine Sammelklage nur dann zulässig ist, wenn der Verbraucherschaden nach Einführung des Gesetzes, d.h. nach dem 1. September 2014, eingetreten ist.

Das würde im Falle des VW-Abgasskandals bedeuten, dass alle Autos, die vor dem 1. September 2014 gekauft wurden und vom Skandal betroffen sind, von der Sammelklage ausgeschlossen sind.

Klage auf Schadensersatz: Die Kriterien

Man darf als Verbraucher in Belgien wegen möglichem Wertverlust des Wagens und den vermutlich entstandenen Kosten einer Rückrufaktion auf Schadensersatz klagen. Wichtig ist allerdings, dass die Akte der Klageschrift hieb und stichfest sein muss. Da müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Beispielsweise muss der Schaden nachweisbar sein, dann muss die Gruppe, beziehungsweise die Mitglieder der Klageschrift, in der zuständigen Akte genau beschrieben werden.

Dann reicht die VSZ die Klage vor dem Gericht Erster Instanz in Brüssel ein.

Der zuständige Richter entscheidet innerhalb eines Monats, ob die Sammelklage zulässig ist oder nicht. Wenn ja, nimmt das Verfahren seinen Lauf. Wenn nicht, hat der Antragsteller die Möglichkeit, den Antrag innerhalb einer Woche zu verbessern oder zu korrigieren.

Gesetz ist am 1. September 2014 in Kraft getreten

Das Gesetz ist erst seit gut einem Jahr in Kraft und bei allen betroffenen Automodellen, die nach dem 1. September 2014 gekauft wurden, würden ja in diesem Fall die Garantie noch zum Tragen kommen. Deshalb stellt sich schon die Frage, ob eine Sammelklage Sinn macht oder nicht. Das müsste genau geprüft werden.

Sammelklage in deutscher Sprache möglich?

Derzeit ist eine Sammelklage in deutscher Sprache unzulässig. Bisher können Sammelklagen vor dem Gericht Erster Instanz in Brüssel nur in französischer oder niederländischer Sprache eingereicht werden. Aber es wird schon daran gearbeitet, um dieses sprachliche Hindernis aus dem Wege zu räumen.

Weitere Infos finden Sie auch im Netz auf vsz.be.

Infos: Bernd Lorch, Verbraucherschutzzzentrale Ostbelgien, Foto: BRF

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