Das Hotel gehört zur Kinderhotelgruppe Österreich/Europa und ist mit vier Smileys ausgezeichnet. Während die Kinder in der Ladi Kinderwelt betreut werden, gönnen sich die Großen eine Auszeit z.B. im Wellnessbereich. Die Kinder haben eine Menge Spaß, die Großen können sich ohne schlechtes Gewissen rundum erholen. Zusammen mit anderen auf dem Spiel-und Erlebniswanderweg in Ladis laufen, Ponyreiten, Zauberschule, Kindershow, Ritterrallye, Rittermahl und die „coolste“ Disco der Welt - im Kinderhotel Laderhof gibt es für die Kinder und Teenager eine Menge Sommerfun und das bei professioneller Betreuung.
Etwas Besonderes sind die Schwimmkurse für Kinder ab vier Jahren. Ausgebildete Schwimmlehrer betreuen die Kleinen. Beim Mittag- und Abendessen können die Kinder im Laderhof unter sich sein, die Erwachsenen, bis auf die Betreuerinnen, müssen draußen bleiben. Die Eltern oder Großeltern können, falls sie das möchten, in Ruhe das viergängige Abendmenü genießen. Beim wöchentlichen Dessertbuffet sind wieder alle dabei. Entspannter Familienurlaub ist im Laderhof schon mit den Kleinsten möglich. Ein besonderes Angebot sind die Baby- und Kleinkinderwochen in der Zeit vom 14. bis 30. Juni und vom 8. bis 29. September 2018.
Gewinn
Fünf Übernachtungen für zwei Erwachsene und ein nicht schulpflichtiges Kind im Familienzimmer. Dazu das All Inklusive Verwöhnangebot und die Super Sommer Card.
Bedingungen: Gültig in der Zeit vom 8. bis 29. September 2018.
Rätselfrage
Wie heißt die restaurierte Burgruine, die sich auf einem Hügel oberhalb des Dorfes Ladis erhebt?
Lösung: Burg Laudegg
Gewinner
Doris Weinberg aus Eupen
Kontaktdaten
Kinder- & Familienhotel Laderhof
Familie Ebner
Am Weiher/Greit 1
A - 6531 Ladis
Telefon: 0043/ 5472 6996
Näheres unter laderhof.at
Wichtig: Ohne An- und Abreise und etwaige Nebenkosten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kinderhotel Laderhof in Ladis. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen und nur für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein muss während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden. Dieser darf nicht weitergegeben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Laderhof in Ladis (A)