Das Halltal in der Region Hall-Wattens ist Ausgangspunkt zahlreicher Bergtouren durch den Naturpark Karwendel. Wildromantische Bergtäler und imposante Gipfel findet man hier genauso wie gemütliche Spazierwege im Tal. Beim „Nature Watching“ zieht man mit einem Swarowski Fernglas und einem Ranger los und beobachtet, mit etwas Glück, wie die Adler kreisen und die Gämsen über die Felsen springen. Das Romedikirchl in der Region ist ein idyllisches Ziel im Naturpark: Man erreicht es bei einer geführten Wanderung. Droben hat eine Jausenstation mit dem neuen „Romediwirt“ eröffnet, es ist über die Burgruine Thaur gut erreichbar. Für die Kinder sind der Aktivpark Vögelsberg mit dem „Piepmatzweg“ und der Kugelwald das Größte.
1892 meldete der Österreicher Daniel Swarovski seine Kristallschleifmaschine zum Patent an. Mit ihr konnte man schneller und präziser schleifen als jemals zuvor. Daraus entwickelte sich die weltweit bekannte Marke Swarovski Kristalle. Ein Jahrhundert später sind am Produktionsstandort in Wattens die Swarovski Kristallwelten ein interessantes Ausflugsziel.
Gewinn
Sieben Übernachtungen für zwei Personen im Drei Sterne Hotel (Doppelzimmer) mit Halbpension plus umfangreiches Wochenprogramm, ein Eintritt in die Swarovski-Kristallwelten und zwei geführte Wanderungen.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie heißt das Kirchlein in der Region Hall-Wattens, das eine neue Jausenstation hat und über die Burgruine Thaur gut erreichbar ist?
Lösung: Romedikirchl oder Romedikirchlein oder Romedikirche
Gewinner
Anneliese Comouth (Eupen)
Kontaktdaten
Tourismusverband Region Hall-Wattens
Wallpachgasse 5
A - 6060 Hall in Tirol
Telefon: 0043 5223 45544
Näheres unter hall-wattens.at
Bitte berücksichtigen: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Hall- Wattens in Tirol und des Hotels. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar, falls ihn der Gewinner nicht einlösen, kann verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Tourismusverband Hall-Wattens