Schlemmen kann man in Baden-Württemberg an den ungewöhnlichsten Locations: In einem ehemaligen Knast z.B. sorgt ein Starkoch dafür, dass mehr als Wasser und Brot auf der Speisekarte steht. Die Höri ist eine Halbinsel im Bodensee. Hier gedeiht die „Höri-Bülle“, ist eine rote Zwiebel mit einem zarten Aroma, die bei der EU als geographische Herkunftsbezeichnung registriert ist. „Die Höri in vier Gängen“ ist eine Radtour über die Halbinsel immer in Sichtweite des Sees.
Zu Baden-Württemberg gehört auch der Schwarzwald. Hier schwört man auf überlieferte Traditionen wie die Kirschtorte, probiert aber auch Neues wie Trüffel im Gin oder Sterneküche aus dem Foodtruck. Eine der bekanntesten baden-württembergischen Spezialitätem ist die Maultasche, die ein Mönch während der Fastenzeit erfunden haben soll. Eines der größten Spargelanbaugebiete Europas liegt in Baden-Württemberg in der Rheinebene zwischen Schwetzingen und Bruchsal. Der Mai ist die Zeit für die „Tour de Spargel“, ein Radweg fast ohne Steigungen. Der „Cannstatter Wasen“, Baden-Württembergs berühmtestes Volksfest, feiert in diesem Jahr seinen 200sten Geburtstag. Mit Baden-Baden verbindet man mondäne Kurstadt und Pferderennen, in jüngster Zeit ist die Stadt Anziehungspunkt für ein zunehmend junges Publikum.
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Frühstück im Vier Sterne Superior Boutique Hotel „Kleiner Prinz“ in Baden- Baden.
Bedingungen: Alles ist gültig für 2018 nach Verfügbarkeit und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Seinen wievielten Geburtstag feiert das baden-württembergische Volksfest, der Cannstatter "Wasen"?
Lösung: 200
Gewinner
Melanie Struck aus Lengeler
Kontaktdaten
Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Esslinger Straße 8
D - 70182 Stuttgart
Telefon: 0049/711 / 23 85 80
Näheres unter tourismus-bw.de und derkleineprinz.de
Wichtig: Ohne An- und Abreise und etwaige Nebenkosten.Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und vom Hotel „Kleiner Prinz“ in Baden-Baden. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar, falls ihn der Gewinner nicht einlösen kann, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Foto: Baden-Württemberg Tourismus- und Marketing GmbH (Achim Mende)