Der Aussiedlerhof liegt inmitten von Wiesen und einem kleinen Wäldchen. Der Obergermanisch-Raetische Limes war einst die Außengrenze des Römischen Reiches zwischen Rhein und Donau. Er ist über 500 Kilometer lang gewesen. Heute ist er ein Bodendenkmal und als solches Unesco Weltkulturerbe. Dreizehn Kilometer davon verlaufen über das Gebiet der Gemeinde Wehrheim. Wer hier Urlaub macht, bekommt viel Geschichte, Kultur und Natur geboten.
Die Familie Keller ist gerade dabei, ihren Hof zu einem Feriendomizil auszubauen. Die beiden großzügigen Ferienwohnungen werden bis Juni fertig sein. Sie sind komfortabel eingerichtet mit Balkon, zwei Schlafzimmern, einer voll ausgestatteten Küche mit Spülmaschine, Fußbodenheizung, Bad und Gästetoilette. Auf die Kinder warten ein Spielplatz mit Trampolin und viele Tiere, auf die Großen ein Grillplatz und ein Bauernhof im Wandel der Jahreszeiten. Der Taunus mit seiner höchsten Erhebung, dem Großen Feldberg, ist bei guter Schneelage auch ein Wintersportplatz.
Gewinn
Vier Übernachtungen für zwei Personen einer Ferienwohnung.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr nach Absprache und Verfügbarkeit nur unter der Woche mit Anreise am Montag.
Rätselfrage
Der Taunus zieht sich durch zwei deutsche Bundesländer. Wie heißen sie?
Lösung: Hessen und Rheinland-Pfalz
Spielregeln
Die Teilnahme erfolgt mit einem Teilnahmeformular, das bis Freitag 10 Uhr auf dieser Seite veröffenlicht ist.
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Gewinner
Marcel aus Hinderhausen
Kontaktdaten
Familie Thorsten und Steffi Keller
Niedernhainer Hof
D - 61273 Wehrheim
Telefon: 0049 171 490 25 89
Näheres unter niedernhainer-hof.de
An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Niedernhainer Hof in Wehrheim. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Niedernhainer Ferienhof / Keller