Ein Reitplatz und eine Reithalle sind ebenso da wie eine mit vielen Preisen ausgezeichnete Vielseitigkeitsreiterin, die mit ihrem Können und den Pferden für die Gäste da ist. Gut Friederikenhof an der Hohwachter Bucht ist ein Gutshof, ein Gestüt und eine Ferienlocation direkt an der Ostsee. Die Kinder sind hier den ganzen Tag unterwegs: Bei den Tieren zum Beispiel, kleine Schafe dürfen sogar ausgeführt werden, es gibt Ponies zum Reiten für die Kleinen und Holsteiner Pferde für die Erfahrenen. Der Wald für Abenteuer ist nah und der Strand nicht weit, das Hofgut ist ein einziger Spielplatz.
1789 wurde Gut Friederikenhof gegründet, der damalige Graf von Platen Hallermund benannte es nach seiner Ehefrau. Seine Nachkommen haben auf dem Gut komfortable Ferienwohnungen und Ferienhäuser für Urlaubsgäste an der Ostsee eingerichtet. Sie haben alle zwei Schlafzimmer, einen eigenen Balkon oder eine Terrasse. W-Lan ist ebenso kostenfrei wie Bettwäsche, Endreinigung und das Kaminholz. Etwas besonderes ist der eigene Naturstrand mit sandigen Bereichen und klarem Wasser. Spezielle Programme werden im Herbst angeboten wie „Abenteuer im Wald“ oder „Strand- und Wanderausritte“. Außergewöhnlich ist das Übernachten im Baumzelt mitten im Wald mit Blick auf die Ostsee.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen am Wochenende in einer Ferienwohnung.
Bedingungen: Gültig für ein Jahr in der Nebensaison.
Rätselfrage
Wann wurde Gut Friederikenhof von Ernst Franz Graf von Platen Hallermund gegründet? Geben Sie die Jahreszahl an.
Lösung: 1789
Gewinnerin
Jessica aus Ampsin
Kontaktdaten
Gut Friederikenhof
Sebastian Graf Platen
D - 23758 Friederikenhof
Telefon: 0049 /4382-1453 +
E-Mail: info@gut-friederikenhof.de
Näheres unter gut-friederikenhof.de
Wichtig: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gut Friederikenhof. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen und nur für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein muss während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Gutsverwaltung Friederikenhof