Die Ferienwohnung und die Gästezimmer vom Rittergut Reudnitz in Thüringen, zwischen den Städten Greiz und Zwickau, sind gerade mal vier Jahre alt. Es ist kein großes Feriendomizil, so hat die Gastgeberin Zeit für ihre Gäste. Ein riesiges Waldgebiet liegt nah am Rittergut, das am Ortrand von Reudnitz liegt, einem Ortsteil der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf.
Wer den Wald durchwandert, versteht, warum Thüringen das „Grüne Herz“ von Deutschland genannt wird. Das Rittergut wurde behutsam renoviert in alter Fachwerk- und Lehmbauweise, das ein hervorragendes Raumklima abgibt. Goethe und Schiller haben in Thüringen gelebt und gearbeitet. Nach Weimar ist es vom Rittergut Reudnitz ein Tagesausflug. Auch nach Leipzig, Erfurt und Dresden ist es nicht weit. Die Alaun- und Tropfsteinhöhlen in der Region sind genauso sehenswert wie die größte Ziegeleisenbahnbrücke der Welt oder die drei Schlösser der Residenzstadt Greiz.
Gewinn
Vier Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer.
Bedingungen: Gültig für ein Jahr in der Nebensaison (nicht in den Ferienzeiten und an Feiertagen).
Rätselfrage
Wie nennt man die meist adeligen Vertreter von Kaiser Barbarossa, die im heutigen Thüringen zur Verwaltung seiner Güter eingesetzt wurden? Sie gaben der Region hier den Namen.
Lösung: Vögte
Gewinner
Siegfried aus Schoppen
Kontaktdaten
Rittergut Reudnitz
Lisa Hohmuth
Werdauer Straße 15
D - 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
Telefon: 0049 3661 4486030
E-Mail: rittergutferien@t-online.de
Näheres unter rittergut-reudnitz-ferienwohnung.dreamway.info
Wichtig: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Rittergut Reutnitz in Mohlsdorf-Teichwolframsdorf. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen und nur für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein muss während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Rittergut Reudnitz/Lisa Hohmuth