Das Havelland ist eine Kulturlandschaft nahe bei Berlin, idyllisch, mit viel Natur und viel Sehenswertem. Die märkische Landschaft ist so erholsam wie sie der Dichter Theodor Fontane einst in seinen Reiseberichten über die Mark Brandenburg beschrieb. Der Ursprung des märkischen Herrenhauses Schloss Ziethen reicht bis ins vierzehnte Jahrhundert, berühmtester Besitzer war Generalfeldmarschall Fürst Blücher. Seit 1997 ist es ein Hotel und Restaurant. Dabei erlebt man die Großzügigkeit eines brandenburgischen Herrenhauses mit Räumen aus verschiedenen Jahrhunderten und einem alten Park. Auf dem Zimmer erwartet die Gäste Tee für den Morgen, Bücher, Bildbände und ein Mineralwasser.
Das Havelland bei Berlin hat eine Menge Möglichkeiten für Natur- und Vogelbeobachtungen. Jährlicher Höhepunkt ist der Kranichzug im Herbst: Bis zu 120.000 Kraniche machen Pause in der Nähe von Schloss Ziethen. Die weiten Landschaften und Wälder rund um das Hotel lassen sich bei kürzeren oder längeren Fahrradtouren entdecken. Das Hotelteam organisiert alles dafür: Vom Leihfahrrad übers Navigationssystem bis hin zum fahrradgeeigneten Lunchpaket. Das Hotel Schloss Ziethen in Kremmen ist Bett & Bike Betrieb des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub.
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen in einem der Gutszimmer inklusive Leihfahrrad, Ziethener Servicepaket mit Frühstück, WLan, Parkplatz.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie hieß der berühmte preußische Feldmarschall, dessen Familie eine Weile Besitzer von Schloss Ziethen war?
Lösung: Fürst Blücher
Gewinnerin
Christiane aus Mettenheim (D)
Kontaktdaten
Schloss Ziethen
Alte Dorfstraße 33
D - 16766 Kremmen Ortsteil Groß Ziethen
Telefon 0049 33055-950
E-Mail: info@schlossziethen.de
Näheres unter schlossziethen.de
Bitte berücksichtigen: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel Schloss Ziethen in Kremmen. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Schloss Ziethen