Frühstücken, gemütlich, ohne Anstehen am Buffet, gerne spät und lange, dazu der weite Blick übers Meer, im Ausschlafhotel Genueser Schiff in Hohwacht beginnt die Erholung gleich nach dem Aufstehen. Das Hotel ist ganzjährig geöffnet. Der Winter hier ist zum Durchatmen mit langen Spaziergängen am Strand, einem Ausflug zum Beispiel in die Vogelschutzgebiete oder zu einer Turmhügelburg. Anschließend gönnt man sich eine Original English Tea Time.
Gegründet wurde das Hotel Genueser Schiff im Jahre 1950 von der Gräfin von Waldersee in Hohwacht in Schleswig-Holstein, dem „Land zwischen den Meeren“, zwischen der Ostsee und der Nordsee. Meeresrauschen und Salzwasserluft, eine frische Brise, Rapsfelder und sanfte Hügel sind charakteristisch für das Land rund um das Hotel. Gefrühstückt wird lange im gemütlichen Frühstücksraum oder im Strandkorb direkt vor dem Haus. Im Genueser Schiff bekommt man das Frühstück an den Tisch gebracht, dafür hat man Zeit bis zum Mittag.
„Literatur am Meer gelesen“ heißt eine Veranstaltungsreihe mit Autoren. Nächste Termine sind der 25. 10. mit Dominique Horwitz und der 24. / 25. 11. mit Claus Theo Gärtner alias Kommissar Matula.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) im Genueser Landhaus mit Ausschlaffrühstück.
Bedingungen: Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache, so wie im Gutschein ausgewiesen (nicht an Feiertagen).
Rätselfrage
In welchem Jahr wurde das Hotel Genueser Schiff von Gabriele Gräfin von Waldersee eröffnet?
Lösung: 1950
Gewinnerin
Andrea aus Schoppen
Kontaktdaten
Genueser Schiff
Seestraße 18
D - 24321 Hohwacht
Telefon: 0049 4381 75 33
E-Mail: hotel@genueserschiff.de
Näheres unter genueserschiff.de
Bitte beachten: Die An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ausschlafhotel Genueser Schiff in Hohwacht. Die Zimmer und Wohnungen sind für Nichtraucher. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Hotel Genueser Schiff Hohwacht