Als Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland hat sich das Hotel zur Post besonders auf Wanderer eingestellt, vom Lunchpaket über Wegeinfos bis hin zu Wandern ohne Gepäck. 1777 tobt in Nordamerika der amerikanische Unabhängigkeitskrieg, James Cook entdeckt in der Südsee ein Eiland, das er Weihnachtsinsel nennt und in Waldbreitbach im Tal der Wied wird das heutige Hotel zur Post das erste Mal urkundlich erwähnt. „Nur“ zwanzig Jahre Tradition hat die Kleinkunstbühne vom Hotel zur Post: Interessant, komisch, manchmal auch hochkarätig musikalisch ist die Jubiläumssaison 2018/2019.
Freunde von gutem Essen und Trinken kommen im Hotel zur Post in Waldbreitbach immer auf ihre Kosten, egal ob Vegetarier oder Fleischesser, zum Beispiel bei Kürbisbiskuit mit Grillapfel und Marone, dazu Himbeervinaigrette; bei Kartoffelmaultaschen mit Auberginen, Mandeln und Frischkäse gefüllt; bei Westerwälder Rinderroulade oder bei einem Wiedtaler Senfschnitzel. Man speist hier in verschiedenen Restaurants je nach Anlass und Vorlieben. Wer das Hotel und das Weihnachtsdorf Waldbreitbach in der Adventszeit erleben möchte, nimmt das Krippenarrangement: Zwei Krippenwege oder die größte Naturwurzelkrippe der Welt machen den Ort zu einem stimmungsvollen Weihnachtsdorf.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Halbpension und Programm - je nachdem, wann der Gewinner anreist.
Bedingungen: Gültig in der Nebensaison nach Absprache.
Rätselfrage
In welchem Jahr wurde das heutige Hotel zur Post in Waldbreitbach das erste Mal erwähnt?
Lösung: 1777
Gewinnerin
Sandra aus Eupen
Kontaktdaten
Hotel zur Post
Neuwieder Straße 44
D - 56588 Waldbreitbach
Telefon: 0049/ 2638 926-0
E-Mail: info@hotelzurpost.de
Näheres unter hotelzurpost.de
Wichtig: An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel zur Post in Waldbreitbach. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl ist nur gültig. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Hotel zur Post in Waldbreitbach