Narretei, Flößerei, Wehrgeschichte und Kunst, zu all diesen Themen gibt es in Gengenbach im Schwarzwald ein Museum. Sein Narrenmuseum zum Beispiel ist auf sieben Stockwerken in einem Turm untergebracht. Die Stadt ist ein Ort für Genießer, badischer Wein, Schwarzwälder Kirschtorte und Edelbrände wie das Kirschwasser sind berühmt unter Feinschmeckern. Gengenbach liegt an der Deutschen Fachwerkstraße und an der Badischen Weinstraße. Sein klassizistisches Rathaus ist die ideale Kulisse für das größte Adventskalenderhaus der Welt.
Seit mehr als zwanzig Jahren ist der Advent in dem Schwarzwaldstädtchen zwischen gepflegten Fachwerkhäusern, Wehrtürmen und Toren ein Ziel für Romantiker. Jedes Jahr vom ersten Advent bis Heilig Abend kommen Besucher nach Gengenbach, um sich in Weihnachtsstimmung zu bringen. Täglich um 18 Uhr wird eines der 24 Fenster des Rathauses geöffnet, das zum größten Adventskalenderhaus der Welt wird. Hinter jedem „Türchen“ alias Fenster erscheint das Bild eines Künstlers, in diesem Jahr sind es Grafiken von Andy Warhol. Das Programm rund um den Adventsmarkt und den Kalender wird von Kindern und Jugendlichen aus der Stadt gestaltet, der Adventsmarkt von regionalen Händlern und Kunsthandwerkern.
Gewinn
Sechs Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung in Gengenbach. Dazu gibt es die Konus Karte für freie Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr im Schwarzwald.
Bedingungen: Gültigkeit für ein Jahr in der Nebensaison nur so, wie im Gutschein ausgewiesen. Ferienzeiten und Feiertage sind ausgeschlossen.
Rätselfrage
In welchem Jahr wurde die Gengenbacher Altstadt unter Denkmalschutz gestellt?
Lösung: 1955
Gewinnerin
Karin aus Rocherath
Kontakt
Kultur- und Tourismus GmbH
Im Winzerhof
D - 77723 Gengenbach
Telefon: 0049 7803 / 930143
E-Mail: tourist-info@stadt-gengenbach.de
Näheres unter gengenbach.info
Wichtig: An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach und vom Vermieter. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für ein Jahr ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer, höherer Gewalt und kurzfristiger Änderungen.
Quelle: Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach