Pures Schleswig-Holstein, sagt man: Die Region bewahrt ihren ursprünglichen Charakter, kein Haus darf höher sein als die Bäume. Außerhalb von Hohwacht, mitten in den Dünen, nur wenige Schritte vom Wasser entfernt, finden wir das Hotel Genueser Schiff. Weiße Sandstrände, Steilküsten und Dünen, alles ist da, was man von einem Ostseeurlaub erwartet. Frühstück bis zwölf, sehr stilvoll am Tisch serviert, das gibt‘s im Ausschlafhotel Genueser Schiff.
Am Strand stehen im Sommer die extra breiten „Traumkörbe“ für einen „Lazy-Day“. Gäste kamen schon vor hundert Jahren nach Hohwacht - damals war es ein winziges Fischerdorf mit neun Häusern, aber siebzig Sommergästen. Die Region rund um das Hotel Genueser Schiff in der Hohwachter Bucht heißt auch „Grafenwinkel“ wegen der sehenswerten Herrenhäuser und Gutshöfe. Die Region lässt sich am besten mit dem E-Bike entdecken. Damit sind 50 Kilometer kein Problem. Die Routen sind für Autos gesperrt.
Im Sommerarrangement vom Genueser Schiff ist das E-Bike enthalten neben fünf Übernachtungen, einem Original Holsteiner Essen und weiteren Extras. „Start in den Frühling“ heißt ein Angebot über die Ostertage mit u.a. kalt-warmem Buffet unter dem kulinarischen Motto „Schleswig-Holstein, Meerumschlungen“.
Gewinn
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) im Genueser Landhaus mit Ausschlaffrühstück.
Bedingungen: Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprachen so wie im Gutschein ausgewiesen (nicht an Feiertagen).
Rätselfrage
In welchem deutschen Bundesland liegen Hohwacht und das Genueser Schiff?
Lösung: Schleswig-Holstein
Gewinnerin
Judith aus Amel
Kontaktdaten
Genueser Schiff
Seestraße 18
D - 24321 Hohwacht
Telefon: 0049-/4381 - 75 33
E-Mail: hotel@genueserschiff.de
Näheres unter genueserschiff.de
Wichtig: Die An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ausschlafhotel Genueser Schiff in Hohwacht. Die Zimmer und Wohnungen sind für Nichtraucher. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
– Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
– Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners / der Gewinner. Wenn Sie als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Quelle: Genueser Schiff