Sich selbst richtig durchlüften kann man nirgendwo so gut wie an der See: Das Hotel Genueser Schiff liegt nur ein paar Schritte vom Wasser entfernt direkt an der Ostseeküste. Weiße Sandstrände, Steilküsten und Dünen, die Region bewahrt ihren ursprünglichen Charakter da kein Haus höher als die Bäume sein darf.
„Literatur am Meer gelesen“ heißt eine Veranstaltungsreihe vom Hotel Genueser Schiff in der Hohwachter Bucht. Seit 2011 hat sie sich zu einer hochkarätig besetzten Literaturwoche entwickelt. Die Besitzer haben ein Faible für Kunst: Überall im Haus, draußen im Garten und am Strandweg trifft man auf Bilder, Statuen und Plastiken. Die Region rund um das Hotel Genueser Schiff in der Hohwachter Bucht lässt sich am besten mit dem Fahrrad entdecken: Hier, im sogenannten „Grafenwinkel“, trifft man auf sehenswerte Herrenhäuser und Gutshöfe. Beliebt ist das Genueser Schiff auch bei Golfsportlern: „Drei Tage auf den schönsten Golfplätzen Schleswig-Holsteins“ heißt ein Angebot dazu. Beim „Winterarrangement“ kann man an ausgewählten Winterwochenenden in gesunder Ostseeluft Kraft tanken.
Gewinn
Der Gutschein enthält drei Übernachtungen für Zwei im Doppelzimmer im Genueser Landhaus mit Ausschlaffrühstück.
Rätselfrage
Literatur am Meer gelesen ist eine Veranstaltungsreihe im Hotel Genueser Schiff in Hohwacht. In welchem Jahr fand sie zum ersten Mal statt?
Der Gewinner wird freitags um 13:15 Uhr bekannt gegeben.
Gewinner
Dany aus Neu-Moresnet
Kontaktdaten
Genueser Schiff
Seestr. 18
D-24321 Hohwacht
Telefon: 0049 4381 - 75 33
Internet: genueserschiff.de
E-Mail: hotel@genueserschiff.de
Bedingungen
Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache so wie im Gutschein ausgewiesen (nicht an Feiertagen). Die An- und Abreise und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ausschlafhotel Genueser Schiff in Hohwacht. Die Zimmer und Wohnungen sind für Nichtraucher. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
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Quelle: Genueser Schiff in Hohwacht