Konzipiert ist es als Erholungsort für die ganze Familie. Man ist auf kleine Kinder eingerichtet, vom kindgerechten Wohnen bis zu den Tieren. Alle Seen der Seenplatte sind rundum zugänglich, sogar die Vogelinsel. Der Frühling ist auch die Zeit für die junge Familie oder für Oma und Opa mit einem Enkelurlaub. Die Kleinen toben sich aus in der Spielscheune, spielen im eigenen Kinderspielzimmer, machen mit bei Aktionen wie Kinderfeste, Kinderfrühstück oder Bastelstunden. Währenddessen gönnen sich die Großen eine Kräuterstempel-, Relax- oder Hot Stone-Massage.
Übernachten kann man in Vier-Sterne Ferienwohnungen oder Ferienhäusern. Das Gemeinschaftshaus hat ein eigenes Spielzimmer. In der Freizeitregion kann man Wassersport treiben, Boot fahren und Baden. Im Frühling holt man die Fahrräder oder die Wanderschuhe heraus. Die Region ist mit Radwegen gut erschlossen. Das Feriendorf Nehmeier liegt nur fünfzig Kilometer von Nürnberg entfernt, der zweitgrößten bayerischen Stadt. Albrecht Dürer ist der bekannteste Sohn der alten Reichsstadt. Sehenswerte fränkische Städte wie Rothenburg ob der Tauber, Ansbach oder Dinkelsbühl liegen in der Nähe.
Gewinn
Ein Urlaub für zwei Erwachsene und zwei kleine Kinder im Feriendorf Nehmeier in Haundorf im fränkischen Seenland. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Gewinner
Michael aus Much
Rätselfrage
Welche bayerische Großstadt liegt circa 50 Kilometer vom Feriendorf Nehmeier entfernt? Sie ist die Heimat von Albrecht Dürer.
Lösung: Nürnberg
Kontaktdaten
Feriendorf Nehmeier
Biederbacher Weg 10a
D-91729 HAUNDORF
Telefon: 0049 9837 - 689
Internet: www.feriendorf-nehmeier.de
E-Mail: hallo@feriendorf-nehmeier.de
Spielregeln
Schicken Sie uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage Ihre Lösung über das Teilnahmeformular. Teilnahmeschluss ist am Freitag, dem 20. März, um 10 Uhr. Antworten, die uns über die Kommentarfunktion des Artikels erreichen, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
– Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Mit Ihrer Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
– Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners / der Gewinner. Wenn Sie als Teilnehmer damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Bedingungen
Gültig für ein Jahr in der Nebensaison nur so wie im Gutschein ausgewiesen, Ferienzeiten und Feiertage ausgenommen. An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Feriendorf Nehmeier in Haundorf. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein ist nicht übertragbar und kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen, höherer Gewalt und Irrtümer.
Quelle: Feriendorf Nehmeier