BRF1-Reisequiz

Unser Reiseziel vom 25. Mai bis 5. Juni 26: Ferienhof Gögelein in Feuchtwangen-Aichau - Zweiwöchige Sondersendung

Außenansicht
Außenansicht

Dort, wo Bayern besonders idyllisch ist, an der Romantischen Straße, liegt der Ferienhof Gögelein am Rande des Dörfchens Aichau, das zur Kreuzgangstadt Feuchtwangen gehört. Jeden Sommer werden hier die Kreuzgangspiele aufgeführt. Gäste vom Ferienhof sind begeistert von diesen Theaterfestspielen in romantischer Atmosphäre. Ein Urlaub zu Zweit an der Romantischen Straße, ein Landurlaub und eine kleine Städtereise zugleich, das ist Urlaub bei Familie Gögelein.

"Landsitze Franken" ist eine Interessensgemeinschaft von Ferienhöfen im Romantischen Franken im Urlaubsland Bayern. Sie alle legen Wert auf Tradition und Komfort und erzählen eine eigene Geschichte. Einer davon ist der Ferienhof Gögelein in Feuchtwangen-Aichau. Seine Ferienwohnungen und das Ferienhaus haben einen hohen Standard, ausgezeichnet mit vier und fünf Sternen. Wichtig sind der Gastgeberfamilie auch gepflegte Außenanlagen und absolute Sauberkeit. Kleine und große Gäste möchten sie individuell betreuen und ihre Wünsche soweit wie möglich erfüllen.

Das Grill- und Backhaus wurde als Ort der Begegnung von der Gastgeberfamilie aus historischen Sandsteinen erbaut. Von den Terrassen aus blickt man über den Bauerngarten ins weite fränkische Land. Ihren Ferienhof Gögelein in Bayern nennt die Familie "Das Tor zum Urlaubsglück" und lädt ein zu einem Landurlaub. Für die Kinder gibt es Platz zum Spielen unter freiem Himmel. Ist das Wetter mal nicht so schön, können sie sich in der Spielscheune austoben. Gäste vom Ferienhof beginnen den Tag im gemütlichen Frühstücksraum. Frühaufsteher können von hier aus den Sonnenaufgang beobachten. Die Gastgeberin serviert zum Frühstücksbuffet bäuerliche und regionale Spezialitäten.

Zu besonderen Terminen ab Oktober könnt ihr euch zu einem "Eventfrühstück" anmelden. Die Gastgeberin kennt viele Ausflugsziele wie Bad Windsheim mit dem Fränkischen Freilandmuseum oder Nürnberg mit seiner Burg und dem Tiergarten, einem der schönsten Landschaftszoos. Rothenburg ob der Tauber und Dinkelsbühl an der Romantischen Straße sind immer einen Besuch wert.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienhof Gögelein in Feuchtwangen-Aichau im bayerischen Franken. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.

Rätselfrage

Wird am Freitag veröffentlicht.

Spielregeln

Schickt uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage eure Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Freitag, dem 5. Juni, um 10 Uhr.

Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

Kontaktdaten

Ferienhof Gögelein
Aichau 3
D-91555 Feuchtwangen
Telefon: +49(0)9855-1599
E-Mail: info@ferienhof-goegelein.de
Internet: www.ferienhof-goegelein.de

Bedingungen:

Gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit (nicht in den Ferien und an Feiertagen). An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Näheres steht im Gutschein. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferienhof Gögelein, Martin und Vera Gögelein, Aichau 3, 91555 Feuchtwangen/Deutschland". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie.

Der Gutschein ist für den/die Gewinner/in persönlich bestimmt und kann nur von ihm/von ihr persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.

Quelle: Ferienhof Gögelein