BRF1-Reisequiz

Unser Reiseziel vom 8. bis 12. Juni: Kreuzplonhof in Lüsen im Eisacktal in Südtirol.

Kreuzplonhof von außen
Kreuzplonhof von außen

Das Eisacktal und die Dolomiten sind Hotspots in Südtirol, entsprechend ist hier viel los. Wählt ihr dagegen eines seiner Seitentäler, bekommt ihr: Langsamkeit, Ruhe, Erholung pur. Inmitten von Wiesen und Wäldern mit atemberaubendem Blick ins Tal liegt der Kreuzplonhof in Lüsen. Das Lüsner Tal zählt zu den unberührtesten Tälern in den Alpen und ist eine der besten Regionen für einen Wanderurlaub in Südtirol, zum Beispiel vom Hof aus durch die Lüsner Alm, sie gilt als längste Hochalm in Südtirol.

Drei Generationen der Familie Piock arbeiten auf dem Kreuzplonhof in Südtirol fest zusammen, damit sich die Menschen und die Tiere auf ihrem Hof rundum wohlfühlen. Mit ihrem Familienwappen von 1745 zeigen sie, wie sie in der Region verwurzelt sind. Sie möchten für ihre Gäste das Beste geben, damit diese sorglos ihren Urlaub genießen können. Die Familie weiß: Wellness für Körper und Seele braucht der Mensch. Begeisterte Kommentare im Internet sprechen für engagierte Gastgeber.

Hier in Südtirol im idyllischen Lüsner Tal könnt ihr euch rundum erholen. Das Apartment „Karspitz“ ist optimal für Paare geeignet mit atemberaubender Aussicht auf die Berge und dem riesigen Badezimmer mit privater Infrarotkabine. Die Wohnung „Dorfblick“ ist geräumig genug für Familien. Die Einrichtung ist wertig aus heimischen Hölzern gefertigt.

Das Hochplateau der Lüsner Alm im Norden, der Bergrücken der Plose im Süden, und am Talschluss die Dolomiten: das Lüsner Tal in Südtirol ist idealer Ausgangspunkt für einfache Wanderungen genauso wie für hochalpine Touren. Allein in der Natur mit atemberaubenden Blicken ins Tal und auf die umliegenden Berge liegt der Kreuzplonhof. Hier findet ihr mitten in den Südtiroler Alpen Erholung, Entspannung und alles, war ihr euch unter dem Stichwort "Slow Travel" vorstellt.

Im Sommer geht es bei einer Mountainbiketour hinauf zur Lüsner Alm. Oder ihr besucht Schloss Trauttmannsdorff bei Meran mit seinen blühenden Gärten. Der Winter auf dem Kreuzplonhof in den Südtiroler Dolomiten ist: Herumtoben im Schnee oder Skifahrenlernen für die Kinder und die "Plose" für die Großen, ein Ski- und Wandergebiet ganz in der Nähe vom Ferienhof.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Kreuzplonhof in Lüsen in Südtirol. Der Gewinn gilt für vier Übernachtungen im Appartement Karspitz.

Rätselfrage

Wird am Dienstag veröffentlicht.

Spielregeln

Schickt uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage eure Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Freitag, dem 12. Juni, um 10 Uhr.

Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

Kontaktdaten

Kreuzplonhof / Familie Piock
Kreuznerstr. 6
I-39040 Lüsen
Italien/Südtirol
Telefon: +39 3339829063
E-Mail: info@kreuzplon.com
Internet: www.kreuzplon.com

Bedingungen

Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gewinn ausgewiesen (nicht in den Ferienzeiten und an Feiertagen). Eingelöst werden kann der Gewinn ab Oktober 2026. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom „Kreuzplon, Piock Matthias, Kreuznerstr. 6, 39040 Lüsen / Italien“. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gewinn mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl.

Der Gewinn ist nicht übertragbar, falls ihn der Gewinner / die Gewinnerin nicht einlösen kann, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.

Quelle: Kreuzplonshof