BRF1-Reisequiz

Unser Reiseziel vom 22. bis 26. Juni 26: Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld im Münsterland

Ferienhof Schnieder Ansicht
Ferienhof Schnieder Ansicht

Äcker, Wiesen, Weiden, kleine Wäldchen und Wallhecken, das ist das Münsterland in Nordrhein-Westfalen. Begrenzt wird die Region vom Teutoburger Wald im Nordosten, der Lippe im Süden und der niederländischen Staatsgrenze im Westen. Hier ist es so grün, dass mancher von einer englischen Parklandschaft spricht.

Der Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld in Nordrhein-Westfalen ist ein typisch münsterländischer Hof. Er liegt ganz allein am Ortsrand von Merfeld, einer Bauernschaft, heute ein Ortsteil der Stadt Dülmen. Hier könnt ihr einen erholsamen Landurlaub verbringen, mit oder ohne Kinder, mit Freunden, mit dem Verein oder auch mit den Verwandten. Der Hof liegt inmitten der Natur der münsterländischen Parklandschaft. Ein Bauerncafé gehört dazu. Mit seinen Familienzimmern, den Doppelzimmern und Ferienwohnungen ist der Ferienhof ein gutes Ziel für Gruppen.

Fahrradfahren, weite Spaziergänge, abwechslungsreiche Wanderungen, das gehört zur Erholung in der weiten grünen Landschaft rund um den Ferienhof dazu. Nicht entgehen lassen sollte man sich die vielen Schlösser und Burgen, eine eigene Schlösserroute zieht sich durchs Land, genannt „100 Schlösser Route“. Die Strecke ist eher flach, ihr radelt gemütlich dahin, direkt vom Hof aus. Kinder haben auf dem Ferienhof der Familie Schnieder genug Platz zum Spielen, der Spielplatz und der Kinder-Fuhrpark sind gut ausgestattet und die Tiere zum Streicheln sind kinderlieb. Urlaub hier zu Zweit ist Erholung pur.

Zu den Wildpferden im Merfelder Bruch ist es nur eine kurze Wanderung, am Wochenende bis in den Herbst hinein ist die "Wildpferdebahn" geöffnet. Die Dülmener Wildpferde haben das Dorf berühmt gemacht. Das Gelände im Merfelder Bruch, auf dem die Pferde leben, ist Naturschutzgebiet. Rund 300 von ihnen sind auf der sogenannten Wildpferdebahn daheim. Das Münsterland ist nicht nur Parklandschaft. Der Naturpark Hohe Mark z.B. mit seinen Kiefer- und Buchenwälder, mit Heide und Moor ist ein kleines bewaldetes Hügelland und fast unbewohnt mit Ausnahme einiger kleinerer Bauernschaften, hier lohnt auch ein E-Bike.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld im Münsterland. Der Gutschein enthält drei Übernachtungen in einer Ferienwohnung.

Rätselfrage

In welchem deutschen Bundesland liegt der Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld im Münsterland?

    Lösung der Preisfrage

    Name

    Adresse

    PLZ/Ort

    Land

    Telefon

    Email

    Sie möchten wissen, was sich im BRF tut? Unser Newsletter informiert regelmäßig über Neues und Interessantes aus dem BRF-Funkhaus. Hier geht's zur Anmeldung.

    Spielregeln

    Schickt uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage eure Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Freitag, dem 26. Juni, um 10 Uhr.

    Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.

    Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.

    Kontaktdaten

    Ferienhof Schnieder
    Bauerschaft 80
    D-48249 Dülmen
    Telefon: +49 (0)2594 - 791211
    E-Mail: mail@ferienhofschnieder.de
    Internet: www.ferienhofschnieder.de

    Bedingungen:

    Alles ist gültig für ein Jahr nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gutschein ausgewiesen, ausgeschlossen Feiertage. Die An- und Abreise, Verpflegung und etwaige Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferienhof Schnieder, Peter Schnieder, Bauerschaft 80, 48249 Dülmen, Deutschland". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Ferienhof Schnieder mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar.

    Kann der Gewinner / die Gewinnerin den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.

    Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.

    Quelle: Ferienhof Schnieder