Hinter Sterzing geht es nach Nordwesten, hinein in die Berge Südtirols. Dort, wo die Hänge steil werden, kurz vor dem Ende des Ratschingstals, liegt der Archerhof von Marion und Christian Eisendle. Letzten Dezember ist ihr neues Haus für die Gäste fertig geworden, mit drei Ferienwohnungen, alle mit einem Balkon für einen atemberaubenden Blick ins Tal. Böden und Wände sind aus hellem Holz, die Küchen maßgefertigt in Anthrazit, das ergibt einen beruhigenden, edlen Kontrast. Die minimalistische Einrichtung ohne viel Deko sorgt bereits in den Wohnungen für Ruhe und Entspannung.
Der Archerhof liegt 1.350 Meter hoch, im Ratschingstal in Südtirol. Die Gastgeberfamilie wollte von Anfang an einer Ort der Ruhe, der Erholung, Entspannung und Nachhaltigkeit schaffen. Natürliche Materialien und alpiner Stil, so haben sie das Haus auf einer Anhöhe über dem Tal errichtet. Seine neuen Ferienwohnungen sind alle 45 Quadratmeter groß. Durch die Panoramafenster und vom Balkon aus schaut ihr direkt auf die Südtiroler Bergwelt mit ihren Wiesen, Wäldern, Berghängen.
Im Winter ist das alles tiefverschneit. Morgens bekommt, wer möchte, einen Frühstückskorb vor die Türe gestellt, gefüllt mit Produkten vom Hof. Seit vergangenen Dezember ist das Ferienhaus mit drei nagelneuen Ferienwohnungen geöffnet, inmitten von grünen Wiesen, im Winter mit viel Schnee ringsum, mit Loipen und einem nahen Skigebiet. Sucht ihr im Urlaub Ruhe, Stille, die Nähe zur Natur und einen Rückzugsort in den Bergen? Dann seid ihr bei Familie Eisendle im Ratschingstal richtig. Vom Archerhof aus könnt ihr direkt in die Wanderwege einsteigen bis hinauf zu den Almen.
Besuchen solltet ihr unbedingt die spektakuläre Gilfenklamm im Ratschingstal mit ihrem smaragdgrünen Wasser, die einzige Marmorklamm weit und breit. Im Winter beginnt die Loipe vor der Haustüre, das Skigebiet Ratschings - Jaufen ist gerade mal einen Kilometer entfernt. Der Bauernhof wird von der Familie im Nebenerwerb betrieben. Kennenlernen könnt ihr ihn bei einer Hofführung, mithelfen könnt ihr gerne, z.B. bei der Heuernte. Auf den steilen Hängen kommt teilweise noch ganz traditionell die Sense zum Einsatz.
Gewinn
Ein Urlaub auf dem Archerhof im Ratschingstal in Südtirol. Der Gewinn enthält vier Übernachtungen für zwei Personen in einer seiner Ferienwohnungen.
Rätselfrage
Die Rätselfrage wird am Dienstag veröffentlicht.
Spielregeln
Schickt uns bitte nach Veröffentlichung der Gewinnfrage eure Lösung über das Teilnahmeformular mit Angabe von Telefonnummer und Mail-Adresse. Teilnahmeschluss ist am Freitag, dem 18. September, um 10 Uhr.
Bitte beachtet unsere Datenschutzbestimmungen. Mit eurer Teilnahme am Gewinnspiel erklärt ihr euch mit den BRF-Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Der BRF veröffentlicht den Vornamen und Wohnort des Gewinners. Wenn ihr als Teilnehmer damit nicht einverstanden seid, teilt uns dies bitte unter Nennung des Gewinnspiels per Mail an datenschutz@brf.be mit.
Kontaktdaten
Archerhof
Gande 32
I-39040 Ratschings BZ
Tel.: +39 347 608 44 44
E-Mail: info@archerhof.com
Internet: www.archerhof.com
Bedingungen
Der Gewinn ist gültig für ein Jahr nach Absprache und Verfügbarkeit (nicht in den Ferien und rund um Feiertage), so wie ausgewiesen. Haustiere und Rauchen sind nicht erlaubt. Die An- und Abreise, Verpflegung und Nebenkosten sind nicht enthalten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Archerhof, Gande 32, 39040 Ratschings, BZ, IT. Vertreten durch Christian Eisendle". Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gewinn vom Archerhof mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gewinn kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird nicht in bar ausbezahlt. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für vier Wochen ausgeschlossen.
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