Das Urlaubsland Baden-Württemberg und BRF1 verlosen zwei Übernachtungen für zwei Personen mit Halbpension.
Die Kurpfalz, der Odenwald, das Liebliche Taubertal, die Region Kraichgau-Stromberg, das Heilbronner Land, Hohenlohe und Schwäbisch-Hall, der Schwarzwald, die Landeshauptstadt Stuttgart, das Biosphärengebiet Schwäbische Alb und Bodensee-Oberschwaben, sie alle gehören zum Urlaubsland Baden-Württemberg.
Der Weinbau in Baden und in Württemberg hat eine lange Tradition, verschiedene Weinrouten führen durch die Region. Mehr als 30 Wanderrouten sind vom Deutschen Wanderinstitut oder vom Deutschen Wanderverband als Premium- und Qualitätswanderweg ausgezeichnet. Der Nationalpark Schwarzwald ist der erste in Baden-Württemberg und der 15. in Deutschland. Am 1. Januar 2014 wurde er gegründet.
Das kulturelle Highlight ist die Landesausstellung zum 600. Jubiläum des Konstanzer Konzils. Sie findet bis zum 21. September in Konstanz statt. Unter dem Titel „Best of West South Germany“ haben sich neun First-Class Hotels in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Das Relais&Chateaux Hotel Dollenberg in Bad Peterstal-Griesbach ist eines davon.
Der Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) im Fünf Sterne Superior Hotel "Dollenberg" in Bad Peterstal inklusive Halbpension.
Der Gutschein gilt für 2014 nach Verfügbarkeit. Näheres steht im Gutschein.
Die Rätselfrage
Seit wann gibt es den Nationalpark Schwarzwald? Vermerken Sie den Tag, den Monat und das Jahr. Lösung: 1.1.2014
Gewinner
Gunter Jahnert aus Bilzen
Informationen
Geschäftsstelle Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Esslinger Straße 8
D - 70182 Stuttgart
Telefon: 0049/ 711 23 85 80
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen.
Bild: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg/Mende