Die Region Hall-Wattens in Tirol (A) und BRF1 stellen einen einwöchigen Aufenthalt für zwei Personen zur Verfügung.
1486 wurde in der Münze Hall der erste Taler geprägt, aus dem später der Dollar hervorging. Davor befand sich die herzögliche Münzprägeanstalt in Meran. Die Münze ist heute Museum und eine der Highlights der Region Hall-Wattens. Die Bauten der Haller Altstadt zeugen von der Vergangenheit als wohlhabende Stadt: Hall wurde im Mittelalter nicht nur durch die Münze, sondern auch durch die Salzgewinnung zum bedeutendsten Wirtschaftsplatz Nordtirols.
Ein weiteres Plus eines Urlaubs in der Region Hall-Wattens ist der Alpenpark Karwendel. Das Karwendel besitzt eine in Europa einzigartige alpine Urlandschaft. Der Kugelwald Glugenzer ist eine Erlebniswelt auf 1.560 Metern Höhe. Am 20. Juni 2014 wird hier das Sommerfest veranstaltet. Der Zirbenweg auf 2000 Metern Seehöhe führt durch einen der größten Zirbenbestände Europas. Er ist auch für ungeübte Wanderer und Familien geeignet.
In Wattens kann man die Swarovski-Kristallwelten besuchen. Das weltweit tätige Unternehmen hat hier seinen Ursprung. Die Region gibt eine Reiseführer-App heraus. Der Guide kann ab sofort im Google Play Store sowie im Apple App Store gratis heruntergeladen werden.
Der Gewinn
Eine Woche Urlaub für zwei Personen mit sieben Übernachtungen im Drei Sterne Hotel (Doppelzimmer) plus Halbpension. Dazu umfangreiches Wochenprogramm, einen Eintritt in die Swarovski-Kristallwelten, in das Museum Münze Hall und zwei geführte Wanderungen mit Bergbahnfahrten.
Alles ist gültig nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Die Rätselfrage
In welchem Jahrhundert wurde die herzögliche Münze von Meran im heutigen Südtirol nach Hall verlegt? Lösung: 15. Jhdt.
Gewinner
Angelika Zimmermann aus Eupen
Informationen
Tourismusverband Region Hall-Wattens
Wallpachgasse 5
A-6060 Hall in Tirol
Telefon: 0043 /5223 45544
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Hall-Wattens in Tirol und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Gewinner und Familienangehörige an der gleichen Adresse sind während eines Monats für alle Gewinnspiele und für ein Jahr für das Reisequiz gesperrt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Bilder: Tourismusverband Region Hall-Wattens