Der Ferienhof Schnieder in Dülmen und BRF1 verlosen drei Übernachtungen für eine Familie.
Dülmen ist eine Stadt inmitten der Parklandschaft des Münsterlandes. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt elf Radrouten führen auf einer Strecke von mehr als 480 Kilometern rund um die Stadt und die Naturlandschaft mit Wiesen, Hecken, Wäldern, kleinen Flüssen und Seen.
Bekannt ist Dülmen auch durch die Dülmener Wildpferde, die im Naturschutzgebiet Merfelder Bruch leben. Für naturverbundene Spaziergänger und Jogger ist der mehr als 250 Hektar große Dülmener Wildpark ein ideales Revier. Ausgangspunkt für Entdeckungen in Dülmen und der Umgebung ist der Ferienhof Schnieder, ein typisch münsterländischer Hof. Er gehört zu Dülmen und liegt am Rande von Merfeld - einem Ortsteil der Stadt. Der Merfelder Bruch mit den Wildpferden ist ein interessantes Ausflugsziel für die Familie, genauso wie das Freizeit-Center "Joy'n us" mit dem Kinderspielparadies "Dragonparc", der Indoor-Minigolfanlage "Hole in One" und der 14-Bahnen-Anlage des "Bowling 2000".
Auf dem Marktplatz von Dülmen finden zahlreiche Open-Air-Veranstaltungen statt wie der Frühlings- oder der Kartoffelmarkt, der "Dülmener Sommer" und der "Dülmener Winter". Die genauen Daten werden aktuell auf der Webseite der Stadt veröffentlicht.
Der Gewinn
Drei Übernachtungen für bis zu fünf Personen im Familienzimmer. Alles ist gültig in der Nebensaison nach vorheriger Absprache.
Die Rätselfrage
Wie heißt die Parklandschaft, in der Dülmen und der Ferienhof Schnieder liegen? Lösung: Münsterland
Gewinner
Marieke Lehnen aus Eupen
Informationen
Ferienhof Schnieder
Bauerschaft 80
D – 48249 Dülmen
Telefon: 0049/ 2594 7912 11
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ferienhof Schnieder in Dülmen-Merfeld. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder, die unter der gleichen Adresse wohnen, unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Ferienhof Schnieder Dülmen