Die Biopension Haus am Watt liegt an der schleswig-holsteinischen Nordseeküste, nur einen Kilometer vom Unesco Weltnaturerbe Wattenmeer entfernt. Sankt Peter-Ording und Tönning sind die nächsten größeren Orte. „Hellschen, Heringsand und Unterschaar“ - so lautet der korrekte Name der Gemeinde. Damit ist sie der Ort mit dem längsten Namen in Deutschland.
Das Haus am Watt ist seit letztem Jahr zertifizierte Biopension. 250 Jahre alt ist das Haus, es wurde neu restauriert. Die Einzel- und Doppelzimmer und die Appartements sind meist mit antiquarischen Möbeln ausgestattet. Die Küche ist vegetarisch, mit biologisch angebauten Produkten. Sie kommen fast alle aus der Region.
Im Herbst wird ein Familienprogramm angeboten mit vergünstigten Preisen, zum Teil mit Kreativangeboten für kleine Kinder z.B. in der „Kreativwoche Malerei-Zeichnung-Collage“ mit Rita Luizink. Termin 2014 ist vom 11. - 18. Oktober - an 5 Tagen täglich 3 Stunden. In den Sommermonaten sind mehrmalige Ausflüge in die Umgebung und ins Watt geplant. Für Erwachsene und Kinder werden Yoga-Ferien angeboten. Die nächsten Termine sind vom 11. bis 18. Oktober 2014 und vom 4. bis 11. April 2015. Für Erwachsene ohne Kinder gibt es jeden Monat neue Yoga- und Meditationskurse. Das angeschlossene Café ist für die Hausgäste in diesem Jahr noch bis zum 30. Oktober geöffnet. Je nach Wetterlage wird drinnen oder draußen serviert.
Der Gewinn
Zwei Übernachtungen (von Freitag bis Sonntag) für zwei Personen im Doppelzimmer mit Halbpension. Alles ist gültig in der Nebensaison (bis April 2015) nach vorheriger Absprache.
Rätselfrage
In welchem deutschen Bundesland liegt das Haus am Watt? Lösung: Schleswig-Holstein
Gewinner
Ramona Maassen aus Lengeler
Informationen
Haus am Watt
Heringsander Straße 4
D – 25764 Heringsand
Tel.: 0049/ 4833 1811
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Pension. Der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzah ist nur gültig. Der Gutschein ist persönlich für den Gewinner bestimmt und kann nicht weitergegeben werden. Dieser ist zu den angegebenen Zeiten einzulösen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen.