Das Weingut Lorenz in Konz und BRF1 verlosen vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Die Stadt Konz gehört zum Gebiet Saar-Obermosel und liegt im Dreiländereck von Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Hier mündet die Saar in die Mosel. Contionacum war der Name einer spätrömischen Kaiservilla, deren Reste man gefunden hat und die auch in antiken Quellen genannt wird. Kaiser Valentinian I. unterzeichnete an diesem Ort einige Verträge, die noch überliefert sind. Die Römer brachten den Wein in die Region.
Zur Stadt gehört das kleine Dorf Oberemmel, in dem das Weingut Lorenz liegt. Seit Generationen führt man hier die Tradition des Weinbaus fort. Riesling, Grauburgunder, Spätburgunder wachsen hier. Daraus produziert Familie Lorenz typische Moselweine. Wenn es das Wetter hergibt, ist auch mal eine Spätlese darunter. Auf dem Weingut kann man Urlaub auf dem Winzerhof verbringen. Es gibt drei Ferienwohnungen, die mit drei Sternen ausgezeichnet sind. Die vierte Wohnung ist noch zu neu für diese Auszeichnung.
Man kann in der Region wandern, Ausflüge ins nahe gelegene Luxemburg machen, römische Denkmäler in Trier und Umgebung besichtigen oder die Skulpturenwege „Steine am Fluss“ und „Skulpturen am Fluss“ mit dem Fahrrad entdecken. Bei Weinproben werden die eigenen Weine, Sekte und Destillate serviert neben Kulinarischem aus der Region.
Der Gewinn
Vier Übernachtungen in einer Ferienwohnung. Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und Verfügbarkeit. Die genauen Zeiten stehen im Gutschein.
Die Rätselfrage
Welche drei Länder gehören zum Länderdreieck von Konz an der Mosel? Lösung: Deutschland, Frankreich, Luxemburg
Gewinner
Yvonne Hilger aus Moresnet
Informationen
Weingut Lorenz
Im Gartenfeld 1
D - 54329 Konz-Oberemmmel
Telefon: 0049/6501 - 1 55 58
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Weingut Lorenz in Konz an der Mosel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist für die Reisesendungen (BRF1 und BRF2) von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Weingut Lorenz in Konz an Mosel und Saar