"Ferien am Schloss" in Duckwitz, Mecklenburg und BRF1 verlosen vier Übernachtungen in einer der Ferienwohnungen.
Duckwitz am See ist ein kleines Dorf am Recknitztal im Mecklenburg. Der See ist circa 18 Hektar groß. An seinem Ufer liegt das ehemalige Herrenhaus Schloss Duckwitz. Seit 1997 kann man hier Urlaub machen, Familie Krüger hat im alten Marstall Ferienwohnungen eingerichtet. Sie sind ausgezeichnet mit drei Sternen. Interessante Ausflugsziele von Schloss Duckwitz aus sind die Ostsee mit ihren bekannten Fischerdörfern und Seebädern, die Hansestadt Rostock oder die Insel Rügen. Am Duckwitzer See ist eine eigene Bootsanlegestelle vorhanden, man kann hier baden, ein Kanu, ein Boot oder ein Surfbrett ausleihen, genauso wie Fahrräder, Kinderfahrräder und Roller.
Es ist alles da, was die Gäste zur Erholung brauchen: Eine voll ausgestattete Küche mit Geschirrspülmaschine und eine Sauna. Für die Kinder wurde ein großer Spielplatz eingerichtet mit Baumhaus und Seilbahn. Reiten kann man auf einem großen oder dem kleinen Dressurplatz, wenn es regnet und im Winter geht das auch in der Halle. Ideal ist dieser Ort auch für Veranstaltungen, Workshops, Familien- und Freundestreffen oder Vereinsausflüge. Die Säle im Schloss bieten Platz für bis zu 50 Personen.
Der Gewinn
Ein Urlaub für Zwei mit "Ferien am Schloss" in Duckwitz. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einer der Ferienwohnungen. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität so wie im Gutschein ausgewiesen.
Gewinner: Siegfried Maerz aus Prüm
Informationen
Ferien am Schloss
Schloss Duckwitz
17179 Duckwitz
Deutschland
Telefon: 0049/39972-51435
ferien-am-schloss.de
info@ferien-am-schloss.de
Bitte beachten
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferien am Schloss" in Duckwitz. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Ferien am Schloss Duckwitz