Der Tourismusverband Stubai Tirol (A) und BRF1 verlosen einen einwöchigen Winterurlaub inklusive Superskipass.
Der Stubaier Superskipass (gültig vom 6. 12. 2014 bis 12. 4. 2015) gilt für vier Skigebiete mit insgesamt 58 Abfahrten. Davon hat der Stubaier Gletscher alleine 34 Abfahrten und eine Schneegarantie von Oktober bis Juni. Seine längste Abfahrt mit zehn Kilometern führt von der Bergstation Wildspitz ( 3.210 Meter) bis zur Talstation Mutterberg (1.750 Meter).
Snowpark "Moreboards Stubai Zoo", Powder Department, Eiskletterturm, Familienpiste, Big Family Ski-Camp mit Kindergarten und Kinderrestaurant, das Restaurant Schaufelspitz, das höchstgelegene Haubenrestaurant der Alpen, Skiverleih und Depot direkt am Berg, vier Skischulen und Bergführerbüros, Gipfelplattform Top of Tyrol mit 360-Grad-Rundblick sind die Highlights. Neu hinzugekommen sind die Eisgrotte Stubaier Gletscher, die Erweiterung des Big Family Funslopes am Eisjoch und ein zusätzlicher Park-Lift im Snowpark.
Im Schlick 2000 Skizentrum sind neu die 6er-Sesselbahn Zirmachbahn mit Haube und Sitzheizung und drei Abfahrten. Das Angebot für Familien im Stubaital ist mehrfach ausgezeichnet als familienfreundlichstes Skigebiet der Alpen. Alle Kinder unter zehn Jahren fahren in Begleitung eines zahlenden Elternteils mit allen Bergbahnen im Stubaital frei. Freestyler kommen im Moreboards Stubai Zoo am Gletscher während der "Spring Session" von April bis Mai auf ihre Kosten.
Der Gewinn
Sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Halbpension plus Superskipass.
Alles ist gültig für die Winter-Nebensaison 2014/15 nach Absprache und freier Kapazität.
Die Rätselfrage
Wie viele Abfahrten haben die vier Stubaier Skigebiete, die alle mit dem Stubaier Super Skipass befahrbar sind? Lösung: 58
Gewinner
Laurence van den Bergh aus Diest
Informationen
Tourismusverband Stubai Tirol
Stubaitalhaus, Dorf 3
A - 6167 Neustift im Stubaital
Telefon: 0043 /501881-0
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Stubai in Tirol und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner während eines Monats ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.