BRF1 verlost einen Urlaub im Schwarzwald/Hochschwarzwald mit zwei Übernachtungen.
Skifahrern und Snowboardern stehen im Hochschwarzwald insgesamt 52 Liftanlagen, verteilt auf mehrere Skigebiete, zur Verfügung. Das Pistenangebot reicht von der einfachen familiären Abfahrt bis hin zur anspruchsvollen Weltcupstrecke am Feldberg. Der Liftverbund Feldberg umfasst insgesamt 31 Liftanlagen und 55 Pistenkilometer mit Abfahrten in allen Schwierigkeitsstufen. Mit der Hochschwarzwald Card ist der Skipass dafür umsonst.
Mit 1493 Metern ist der Feldberg der höchste Berg im Schwarzwald. Der Rodelbus bringt Besitzer der Hochschwarzwald Card umsonst zur Rodelbahn. Im Hochschwarzwald werden täglich über 330 km Loipen präpariert. Neben kleinen Rundloipen und anspruchsvollen Höhenloipen führen auch der 100 km lange Fernskiwanderweg Schonach/Belchen sowie der 35 km lange Fernskiwanderweg Hinterzarten/Schluchsee mitten durch den Hochschwarzwald.
Gewinn
Ein Urlaub für Zwei im Schwarzwald-Hochschwarzwald. Der Gutschein enthält zwei Übernachtungen mit Frühstück im Doppelzimmer. Dazu gibt es die Hochschwarzwald Card und die Konus Karte für freie Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr. Alles gilt für die Wintersaison 2014/15 oder 2015/16 in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Wie heißt der höchste Berg des Hochschwarzwaldes? Lösung: Feldberg
Gewinner
Thea Keil aus Lontzen
Informationen
Schwarzwald Tourismus GmbH
Habsburgerstr. 132
D - 79104 Freiburg
Telefon: 0049 /761 89 646-74
schwarzwald-tourismus.info
Hochschwarzwald Tourismus GmbH
Freiburger Str. 1
D - 79856 Hinterzarten
Telefon: 0049 / 7652 1206 8252
hochschwarzwald.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Gutschein kann nur vom Gewinner persönlich eingelöst werden, sonst verfällt er. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Hochschwarzwald Tourismus GmbH