Der Tourismusverband Obertauern in Österreich und BRF1 verlosen sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Frühstück und Skipass.
50 Jahr-Jubiläum "The Beatles - Help!" in Obertauern. 50 Jahre ist es her, als die Beatles in Obertauern den Film "Help" drehten. In der Woche vom 14. bis 21. März 2015 lässt Obertauern die Beatles wieder aufleben mit Specials, Events und Liveacts. Genau in dieser Woche - im Jahre 1965 - gastierten die Fab Four in Obertauern.
Der Wintersportort liegt 90 Kilometer südlich von Salzburg auf einer Seehöhe von 1.630 Metern. Das Skigebiet reicht hinauf bis auf 2.313 Meter. Die Wintersaison dauert von Ende November bis Anfang Mai. 26 Seilbahn- und Liftanlagen sind rund um den Ort angelegt. Die rote Tauernrunde verläuft im Uhrzeigersinn, die grüne Tauernrunde gegen den Uhrzeigersinn. Das System bietet die Möglichkeit, von einer Anlage ausgehend die ganze Tauernrunde zu befahren und wieder an den Ausgangspunkt zurückzukehren. Die Lifte sind direkt von den Hotels aus mit Skiern erreichbar. Zur Überquerung der Straße wurden großzügige Skibrücken errichtet. Obertauern hat rund 100 Kilometer Pisten. Bei der Kehrkopf 4-Sesselbahn ist ein Funpark eingerichtet. Es gibt, neben weiteren Wintersportarten wie Langlaufen und Eislaufen, eine Snowkite-Schule. Rodeln kann man auf der 1,5 Kilometer langen Rodelbahn bei der Gnadenalm mit Rodelverleih, Rodeltaxi und Nachtrodeln.
Preis
Sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Frühstück und Skipass. Alles ist gültig in der Nebensaison für den Winter 2014/15 oder für den Winter 2015/16 nach freier Kapazität, so wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
In welchem Jahr drehten die Beatles Teile ihres Films "Help!" in Obertauern? Lösung: 1965
Gewinner
Brigitte Reichstein aus Thimister-Clermont
Informationen
Tourismusverband Obertauern
Pionierstraße 1
A - 5562 Obertauern
Telefon: 0043 / 6456 7252
obertauern.com
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tourismusverband Obertauern und von der Unterkunft. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Tourismusverband Obertauern