Der Schwarzwald ist mit mehr als 70 Gipfeln über 1.000 Meter eine der landschaftlich abwechslungsreichsten Ferienregionen Deutschlands. Mehr als 23.000 Kilometer Wanderwege sind im Schwarzwald ausgezeichnet. Bereits im Jahre 1900 wurde vom Schwarzwaldverein der "Westweg" über 285 Kilometer angelegt. Er führt von Pforzheim im Norden über die Schwarzwaldhöhen nach Basel im Süden. Heute wird die Fernwanderroute als "Top Trail of Germany" geführt.
Für Radfahrer existiert ein dichtes Netz gut beschilderter Radwege. Gemütlich radelt es sich auf den Rundwegen in der Oberrheinebene, sportlich auf den gut 8500 Kilometern Mountainbikewegen. Für sportliche Mountainbiker gibt es die 500 Kilometer lange "Bike Crossing Schwarzwald". Der "Schwarzwald Panorama-Radweg" steht unter dem Motto "Viel Schwarzwald - möglichst wenig Steigungen".
Im Schwarzwaldberg Belchen lebt der Badische Riesenregenwurm "Lumbricus badensis". Er kann bis zu 60 Zentimeter lang werden. Seine Wohnröhren liegen bis zu 2,5 Meter tief. An regnerischen Tagen kann man ihn an der Oberfläche beobachten.
Gewinn
Ein einwöchiger Aufenthalt für eine Familie (2 Erwachsene / max. 3 Kinder bis 17 Jahre) in einer Ferienwohnung (ohne Verpflegung). Dazu gibt es die Schwarzwald Card (z.B. Eintritt in den Europapark) und die Konus-Karte für freie Fahrt mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Ausschlusszeiten sind im Gutschein aufgeführt.
Rätselfrage
In welchem Jahr wurde der Westweg von Pforzheim nach Basel vom Schwarzwaldverein ausgeschildert? Lösung: 1900
Gewinner
Irene Scheen aus Eupen
Informationen
Schwarzwald Tourismus GmbH
Habsburgerstraße 132
D - 79104 Freiburg
Telefon: 0049/ 761 896460
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schwarzwald Tourismus GmbH und von der Unterkunft. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Erich Spiegelhalter/Schwarzwald Tourismus GmbH