Urlaub im Land Baden-Württemberg mit zwei Übernachtungen plus Frühstück im Hotel Erbprinz.
Markgraf Karl Wilhelm von Baden war ein Visionär: Er wollte die ideale Stadt bauen - ohne Mauern, frei sollte man hier sein, sein Schloss als Mittelpunkt, alle Straßen führen darauf zu. Das ist ihm gelungen. In diesem Jahr feiert Karlsruhe sein 300jähriges Gründungsjubiläum.
Der 15-wöchige Festivalsommer beginnt am 17. Juni. Es folgen mehr als 500 Veranstaltungen. Großes Finale ist am 26. September. Wanderer können in Baden-Württemberg künftig aus einem Angebot an über 80 zertifizierten Routen wählen. Vor allem auf der Schwäbischen Alb sind neue Premiumwege dazu gekommen.
Unter dem Titel „Best of West South Germany“ haben sich neun First-Class Hotels in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. Das Fünf-Sterne-Superior Hotel Erbprinz in Ettlingen bei Karlsruhe ist eines davon. Es liegt ideal, um viele Feiern zum Karlsruher Stadtjubiläum mitzunehmen.
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Frühstück im 5-Sterne-Superior Hotel Erbprinz in Ettlingen bei Karlsruhe.
Gültig für 2015 nach Verfügbarkeit, so wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
Wer gründete Karlsruhe vor 300 Jahren? Geben Sie die beiden Vornamen, den Titel und den Namen an. Lösung: Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach
Gewinner
Martina Weynand aus Bütgenbach
Informationen
Geschäftsstelle Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
Esslinger Straße 8
D - 70182 Stuttgart
Telefon:. 0049 / 711 / 23 85 80
tourismus-bw.de / erbprinz.de
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg