Der Tourismusverband der Region Hall-Wattens in Tirol und BRF1 verlosen sieben Übernachtungen mit Halbpension.
Zehn Dörfer und das historische Hall in Tirol gehören zur Region Hall-Wattens. Am Zirbenweg kann man die alpine Natur erleben ebenso wie in der Bergerlebniswelt "Kugelwald am Glungezer" oder am Historischen Solewanderweg ins Halltal. Im Zirbenwald wurde auf einer Seehöhe von 1560 Metern die weltweit einzige Zirben-Kugelbahn in freier Natur errichtet. Wie in einer Achterbahn rollen die Kugeln auf Zirbenholzbahnen von Baum zu Baum. Der Zirbenweg auf 2000 Metern Seehöhe führt durch einen der größten Zirbenbestände Europas.
Hall in Tirol ist mit der Münzstätte als Geburtsort des Talers und der größten erhaltenen Altstadt Westösterreichs eine der bedeutendsten kultur- und wirtschaftshistorischen Städte Tirols. Die Münzstadt bewirbt sich aktuell um die Auszeichnung als UNESCO-Weltkulturerbe. 1995 feierte Swarowski in der Region Hall-Wattens sein 100-jähriges Firmenjubiläum. Zu diesem Anlass schuf André Heller die Swarowski Kristallwelten. Über zwölf Millionen Besucher wurden bisher verzeichnet. Nach einer Generalüberholung haben die "neuen" Kristallwelten vor kurzem wieder eröffnet.
Gewinn
Sieben Übernachtungen für 2 Personen im Drei Sterne Hotel (Doppelzimmer) mit Halbpension plus umfangreiches Wochenprogramm, einen Eintritt in die Swarovski-Kristallwelten, in das Museum Münze Hall und zwei geführte Wanderungen.
Alles ist gültig nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Frage: Wie heißt die Kiefernart, die in den Alpen bis auf 2.500 Meter hinaufwächst und einem Wanderweg in Hall-Wattens ihren Namen gab? Antwort: Zirbe
Gewinnerin
Nicole Klingel aus Aachen
Informationen
Tourismusverband Region Hall-Wattens
Wallpachgasse 5
A-6060 Hall in Tirol
Telefon: 0043 / 5223 45544
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Hall-Wattens in Tirol und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Bilder: TVB Hall-Wattens