Der Tourismusverband Stubai und BRF1 laden in Österreichs größtes Gletscherskigebiet ein. Das Stubaital in Tirol nahe Innsbruck ist umgeben von achtzig Gletschern und über hundert Dreitausendern. Das Stubaital zieht sich 35 Kilometer lang hinein in die Stubaier Alpen. Die fünf Ferienorte Neustift, Fulpmes, Telfes, Mieders und Schönberg liegen alle auf 1.000 Metern Höhe.
Stubai verfügt über ein bestens ausgebautes Hütten- und Wegenetz. Der Wilde Wasser Weg Stubai fängt in der "Wilde Wasser Arena" bei einem Steinbruch in Neustift an. Richtig spektakulär ist der Weg am Ruetz Katarakt. Dieser Abschnitt wird mit einem Fest am 12. Juli eröffnet. Auf insgesamt zehn Kilometern mit 1.200 Höhenmetern laden Hütten und Almen, Hochplateaus, Felsformationen, Bäche, Wasserfälle, Gebirgsseen und Gletscherfelder zum Verweilen ein.
Der Big Family Stubai Sommer Club ist etwas für Kinder: Aventure Park Fulpmes, Wanderungen zu Naturschauplätzen und Ponyreiten gehören ebenso dazu wie Spiele oder spezielle Events für Kinder. Neu im Stubai sind auch die Naturschauplätze wie Wasserfälle, Hochmoore, Bergseen, Wiesen und Aussichtsplätze, die mit Informationstafeln, Bänken und Liegen besonders aufbereitet wurden.
Mit der Stubaital Super Card kann man Bergbahnen wie die Elferlilfte in Neustift oder die Serlesbahnen in Mieders kostenfrei nutzen. Die Card erhalten Gäste bei den teilnehmenden Partnerbetrieben beim Check in bis zum Ende der Sommersaison 2015. Interessante Veranstaltungen in diesem Sommer sind die Genuss-Wandernächte am 31. Juli und am 14. August 2015.
Mehr Informationen gibt es beim Toruismusverband Stubai Tirol auf stubai.at.
Gewinn
Eine Woche Sommerurlaub für zwei in Stubai. Der Gutschein enthält sechs Übernachtungen im Doppelzimmer im Stubaital mit Halbpension plus Stubaier Super Card. Alles ist gültig für die Sommersaison 2015.
Rätselfrage
Frage: Wo liegt der offizielle Startpunkt für den Stubaier "Wilde-Wasser-Weg"?
Lösung: Wilde Wasser Arena
Gewinnerin ist Carolin Keusch aus Aubel
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Stubai in Tirol und der Unterkunft. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Foto: André Schoenher