Das Reiseziel in dieser Woche: Gaggenau im Nordschwarzwald
Das Tal der Murg liegt im nördlichen Teil des Schwarzwaldes. Es ist eines der größten und tiefsten Täler des Schwarzwaldes. Berühmt ist es auch durch seine „Heuhüttentäler“. Drei Premiumwanderwege führen durchs Murgtal: Die 111 km lange Murgleiter. Der Weg verläuft mal rechts, mal links des Flusses und ist mit vielen Zuwegen mit der S-Bahn verbunden. Trittsicher und mit gutem Schuhwerk ausgestattet sollte man sein, wenn man sich auf die fünftägige Tour entlang der Murg begibt. Die Gernsbacher Runde ist 42,7 km lang mit teilweise kräftigen Steigungen, sie kann in zwei oder drei Tagen gelaufen werden. Das Murgtal bietet die Wanderung auch als Pauschalangebot zum Beispiel mit abendlicher Weinprobe an. Der dritte Premiumweg ist der Gernsbacher Sagenweg. Für Radfahrer interessant ist 67 km lange Radwanderweg Tour de Murg, der in Freudenstadt beginnt und den Fluss bis zur Mündung in den Rhein begleitet. Ein besonderes Outdoorerlebnis ist das Flussbettwandern in der Murg, bei dem man von Stein zu Stein mitten im Fluss unterwegs ist. Einige Abschnitte der Murg sind wild, sie werden fürs Fun Rafting und Kajakfahren genutzt.
Gewinn
Vier Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Halbpension in einem Hotel. Dazu gibt es einmal den Eintritt ins Mineralbad ROTERME in Gaggenau und die Konus Gästekarte.
Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Im Tal der Murg gibt es drei Premiumwanderwege. Wie heißen sie? Lösung: Murgleiter, Gernsbacher Runde, Gernsbacher Sagenweg.
Gewinner
Mario Schöpges aus Heuem
Informationen
Tourismus Zweckverband "Im Tal der Murg"
August-Schneider-Straße 20
D - 76571 Gaggenau
Telefon: 0049 /7225 - 98216-0
Bedingungen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tourismus Zweckverband Im Tal der Murg und von der Unterkunft. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner während eines Monats ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Bilder: Tourismus Zweckverband "Im Tal der Murg"