Der Bodensee ist eines der schönsten Feriengebiete in Deutschland. Die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz geht durch ihn hindurch. An seinem deutschen Ufer liegt das VCH Hotel St. Elisabeth in Allensbach-Hegne. Das Hotel hat Drei Sterne Superior und ein eigenes Seegrundstück mit Badehaus und Bootsanleger. Gegenüber liegt die Insel Reichenau - die größte im Bodensee und Unesco-Welterbe. Mehrmals täglich pendelt ein Schiff zwischen Allensbach und der Insel.
Am Bodensee ist Wassersport möglich, vom Seegrundstück aus kann man Schwimmen und Kanufahren, dazu sind Radtouren in die Umgebung interessant. Wer mit dem Fahrrad den Bodensee umrundet, kann sich hier einen Tag - oder mehrere - Pause gönnen.
Das Hotel St. Elisabeth hat ein Café mit Außenterrasse. Die Spezialitäten vom Bodensee sollte man unbedingt testen - die Bodenseeweine, das frische Obst und die Fische aus dem See. Ausflugsziele wie Konstanz, die Meersburg, die Pfahlbausiedlungen in Unteruhldingen oder die Insel Reichenau sind vom Klosterhotel aus gut zu erreichen.
BRF1-Moderator Olivier Krickel im Gespräch mit Hotelleiter Christoph Strobel unter anderem über die verschiedenen Hotelarrangements
Gewinn
Zwei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) mit Seeblick, Frühstück und Halbpension. Dazu gibt es die VHB-Gästekarte für die kostenfreie Benutzung von Bus und Bahn im öffentlichen Nahverkehr.
Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Ausschlusszeiten stehen im Gutschein.
Rätselfrage
Wie heißt die größte Insel im Bodensee? Sie ist Unesco-Welterbe und liegt gegenüber vom Klosterhotel. Lösung: Reichenau
Gewinner
Jerôme Michel aus Lüttich
Informationen
VCH Hotel St. Elisabeth Kloster Hegne
Konradistraße 1
D - 78476 Allensbach-Hegne
Telefon: 0049 /7533 9366-2000
Bitte beachten: Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.