8 Hektar groß ist der denkmalgeschützte Park vom Landhaus Schloss Kölzow in Dettmannsdorf-Kölzow in Mecklenburg-Vorpommern. Die Geschichte von Kölzow reicht zurück bis ins zwölfte Jahrhundert. Vorfahren der heutigen Besitzer sind bereits aus dieser Zeit dokumentiert. Es war die Residenz eines großen landwirtschaftlichen Betriebes. Die Anlage wurde restauriert, zum Gästehaus ausgebaut und wird heute auch für Hochzeiten, Familienfeste, Seminare und kulturelle Veranstaltungen genutzt.
2009 bekamen die Gastgeber als Anerkennung ihrer Verdienste um den Erhalt kulturellen Erbes die Denkmalplakette des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gästezimmer liegen ruhig und haben eine schöne Aussicht in den Park. Früher waren die großen Gutshäuser auch Zentren kulturellen Lebens in der Region. Dieser Tradition fühlt sich das Landhaus Schloss Kölzow verpflichtet. Im "Kultursalon" werden Soireen und Matineen veranstaltet mit einem anschließenden geselligen Miteinander bei Speis' und Trank.
Nächster Termin ist die "Opernale 2015" am 2. Oktober. Interessante Arrangements sind z.B. "Romeo und Julia", "Kurz mal weg - Raus aus dem Alltag" oder "Historisches Mecklenburg" (unser Gewinn).
Gewinn
Der Preis für zwei Personen enthält das Arrangement "Historisches Mecklenburg" mit drei Übernachtungen im Doppelzimmer (Kategorie B) inklusive Frühstück, einem Abendessen und historischer Führung
Alles ist gültig in der Neben-/Nachsaison nach Absprache und freier Kapazität. Alles gilt so wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
Wieviel Hektar misst der denkmalgeschützte Landschaftspark vom Landhaus Kölzow? Lösung: 8 ha
Gewinner
Maria Bongartz aus Mirfeld
Kontaktdaten
Landhaus Schloss Kölzow
Am Park 5
D - 18334 Dettmannsdorf-Kölzow
Telefon: 0049 /38228-619-0
schloss-koelzow.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Landhaus Schloss Kölzow in Dettmannsdorf - Kölzow. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Der Gewinner kann an den anderen Gewinnspielen während eines Monats nicht teilnehmen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Detlev v.d. Lühe