Der Traberhof liegt an der Nordsee inmitten von Weiden und Feldern in Sichtweite des Seedeiches zwischen den Kurorten Hooksiel und Horumersiel und gehört zum Küstenbadeort Hooksiel. Der Ferienhof in Wangerland wurde von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft DLG als „Ferienhof des Jahres“ 2014 ausgezeichnet, und das bereits zum vierten Mal. Damit gehört der Traberhof zu den Top Ten der Ferienhöfe in Deutschland.
Große und kleine Kinder können weitab von öffentlichen Straßen und gefährlichen Wasserflächen, auch wetterunabhängig, drinnen und draußen unbesorgt spielen. Die Ferienwohnungen sind mit drei bis vier Sternen ausgezeichnet. Es gibt Wohnungen für Singles, für Paare und für große und kleine Familien, sie haben zum Teil einen Balkon oder eine Terrasse. Alle bieten einen Ausblick über den Garten in die Weite der Nordseemarschen bis hin zum Deich.
Enthalten sind Reiten, Nutzung von Fahrrädern, Tretboot, Tischtennis und Spielplatz. Die Gastgeber organisieren auch gerne die Teilnahme von Feriengästen am „Boßeln“. Boßeln gilt als ostfriesische Nationalsportart. Das „Kegeln auf der Straße“ ist bei Einheimischen wie auch Touristen beliebt. In den Sommermonaten zählt es zu den Prüfungsfächern des Ostfriesenabiturs für Urlaubsgäste.
Gewinn
Fünf Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung auf dem Traberhof in Hooksiel.
Gültigkeit: in der Nebensaison nach vorheriger Absprache. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Wie heißt der Nationalsport der Ostfriesen? Vom Traberhof Hooksiel in Wangerland aus kann man ihn gut ausüben.
Lösung: Boßeln
Gewinnerin: Anny Jansen aus Rocherath
Kontaktdaten
Traberhof
Kea und Remmer Müller
Hooksiel
D - 26434 Wangerland
Telefon: 0049 4425/443
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Traberhof Hooksiel der Familie Müller in Wangerland. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann dieser nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, so verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: privat