Reisequiz vom 5. bis 9. Oktober 2015

In dieser Woche wird der Kreugers Hof in Wietzendorf (Lüneburger Heide) vorgestellt

Der kleine Weiler Reddingen, ein Ortsteil von Wietzendorf, liegt idyllisch und naturnah in der Lüneburger Heide. Trotzdem ist es nicht weit zu den Sehenswürdigkeiten der Umgebung, der Nord- und der Südheide mit den Heidschnuckenherden, zu den Fachwerkstädten Celle und Lüneburg sowie den Freizeitparks Heide-, Serengeti- u. Vogelpark. Auch ein Abstecher nach Hamburg lohnt.

Hier, im Kreugers Hof, kann man Ferien im eigenen Häuschen auf dem Lande verbringen. Die drei Fachwerk-Ferienhäuser befinden sich im kleinen Park auf dem Hofgelände. Sie sind ausgezeichnet mit vier und fünf Sternen. Für Kinder gibt es eine Sandkiste inklusive Sandberg, Schaukel, Tischtennis und Basketball, Dino-Cars und Trampolin.

Die zahlreichen Rad- und Wanderwege sowie die Freizeitparks in der Lüneburger Heide laden zu Ausflügen ein. Leihfahrräder stellen die Gastgeber gerne zur Verfügung. Bei schönem Wetter kann man im nahe gelegenen Kiessee baden. Eine Angelmöglichkeit besteht in der Wietze oder den   Fischteichen. Wer möchte, kann auch eine Bootstour machen. Boote kann man nach Absprache ausleihen. Reiten, Schwimmen und Kutschfahrten sind in der Umgebung möglich.

Gewinn

Ein Urlaub für zwei Personen auf dem Kreugers Hof der Familie Koch in Wietzendorf in der Lüneburger Heide. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einem der Ferienhäuser. Gültigkeit in der Nebensaison und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.

Rätselfrage

Wie heißt die Schafrasse, die charakteristisch für die Lüneburger Heide ist? Lösung: Heidschnucke

Gewinner

Manuela Close aus Lontzen

Kontaktdaten

Kreugers Hof
Familie Koch
Reddingen Nr. 1
D - 29649 Wietzendorf
Telefon: 0049 /5196/327
E-Mail: kreugershof@aol.com

kreugers-hof.de

Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kreugers Hof der Familie Koch in Wietzendorf. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner fÜr einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.