Zwischen Wald und Reben liegt das Schwarzwaldstädtchen Gengenbach am Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord. Mitten durch die Stadt schlängelt sich die Kinzig. Aufgrund der günstigen klimatischen Lage ist die Gegend schon seit mehreren Jahrhunderten ein bevorzugtes Obst- und Weinanbaugebiet. Die Rebhänge und Obstanpflanzungen verleihen der Landschaft einen fast mediterranen Charakter.
Seit 1905 steht die Innenstadt von Gengenbach unter Denkmalschutz. Die ehemalige Stadtbefestigung hat fünf Türme. Die zahlreichen Gässchen entführen in malerische Ecken und Winkel der ehemaligen „Freien Reichsstadt“.Das Städtchen lädt ein zu einem geschichtsträchtigen Spaziergang vorbei am sehenswerten Rathaus und den zahlreichen Patrizier- und Bürgerhäusern, die mit den romantischen Fachwerkbauten und den wehrhaften Türmen das Stadtbild bestimmen.
Alljährlich in der Adventszeit verwandelt sich das Gengenbacher Rathaus in das weltgrößte Adventskalenderhaus der Welt. Zwischen 80.000 und 120.000 Besucher erleben es jährlich, wenn sich in der Adventszeit 24 Mal ein Fenster des Gengenbacher Rathauses öffnet mit Motiven von Künstlern, in diesem Jahr vom 30. November bis 23. Dezember. Das tägliche Rahmenprogramm beginnt um 17 Uhr, am Wochenende um 15 Uhr.
Der Adventsmarkt ist vom 28. November bis 23. Dezember geöffnet. Das Adventskalender-Rathaus ist bis 6. Januar zu bestaunen.
Gewinn
Sechs Übernachtungen für zwei Personen in einer Ferienwohnung in Gengenbach.
Gültigkeit in der Nebensaison und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie heißt der Fluss, der mitten durch Gengenbach fließt? Lösung: Kinzig
Gewinner
Nathalie Lancel aus Eupen
Kontaktdaten
Kultur- und Tourismus GmbH
Im Winzerhof
D - 77723 Gengenbach
Tel.: 0049 7803 930143
E-Mail: tourist-info@stadt-gengenbach.de
gengenbach.info
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach und vom Vermieter. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach