Gleich zu seiner Eröffnung bekam der Moselsteig die Auszeichnung "Leading Quality Trail – Best of Europe". Er ist einer der längsten Qualitätswanderwege Europas und auch im Winter ein Erlebnis. Es werden regelmäßig geführte Touren angeboten.
Die Moselküche kann man das ganze Jahr genießen - zum Beispiel bei Köchen und Winzern der Terrassenmosel - da, wo die Moselhänge am steilsten sind. Nächster Termin ist hier die "Uhlen-Gala" am 14. November 2015.
Entdecken lässt sich die Mosel mit besonders geschulten Kultur- und Weinbotschaftern. Diese führen nicht nur zu Geheimtipps, sondern zeigen auch, wo der beste Wein wächst auf einer Wanderung oder Radtour entlang von Mosel und Saar oder bei einer Moselschifffahrt.
Zur Adventszeit lohnt sich ein Besuch der Weihnachtsmärkte, zum Beispiel der Mosel-Wein-Nachts-Markt in der Traben-Trarbacher "Unterwelt", der Trierer Weihnachtsmarkt vor der Kulisse des Doms und dem mittelalterlichen Hauptmarkt oder das Nikolausevent in Bernkastel-Kues, bei dem der Nikolaus mit einem erleuchteten Ruder-Achter samt Fackel-Schwimmer-Gefolge über die Mosel fährt.
Gewinn
Der Gutschein enthält das Programm "Tannengrün und Kerzenschein an der Mosel" im Drei-Sterne Parkhotel Trarbach. Das sind zwei Übernachtungen im Doppelzimmer mit Frühstücksbuffet, 1 x Sekt-Aperitif zur Begrüßung, 1 x Kaffee & Kuchen im Café des Hotels, 1 x 3-Gang-Menü am Abend, 1 x Stadtführung und 1 x Glühwein-Füllung auf dem Trabern-Trarbacher Mosel-Wein-Nachts-Markt.
Gültig ist der Gutschein vom 18. bis 20. Dezember 2015 nach freier Kapazität und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie wird die Untermosel mit ihren steilen Rebhängen auch genannt? Lösung: Terrassenmosel
Gewinner
Léonie Paulis aus Deidenberg
Kontaktdaten
Mosellandtouristik GmbH
Kordelweg 1
D - 54470 Bernkastel-Kues
Telefon: 0049 - 6531 9733 -0
info@mosellandtouristik.de
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mosellandtouristik GmbH und vom Parkhotel Trarbach. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden, verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: Mosellandtouristik, C. Arnoldi