Von Wörgl aus geht es hinauf in die Wildschönau. In dem Tiroler Hochtal mit seinen Dörfern Niederau, Oberau, Auffach und Thierbach zusammen leben heute um die 4.200 Einwohner. Das Besondere eines Winterurlaubs in der Wildschönau ist seine abgeschiedene Lage inmitten der Kitzbüheler Alpen. Nur ein schmales Sträßchen schlängelt sich die sieben Kilometer von Wörgl aus hinauf ins Hochtal. Deshalb sind die Pisten nur selten überfüllt.
Ein zusätzliches Plus ist die Konzeption der Skigebiete: Oben steht nicht nur eine Piste, sondern zumeist diverse Abfahrten zur Auswahl. 2013 haben sich die Skigebiete Wildschönau und Alpbachtal zum "Ski Juwel Alpbachtal Wildschönau" zusammengeschlossen. Insgesamt 109 Pistenkilometer (145 bei sportlicher Fahrt) und 47 Liftanlagen stehen dadurch zur Verfügung. Der Spätwinter in der Wildschönau bringt gute Schneebedingungen, wenige Wintersportler auf den Pisten und kaum Anstehen am Lift.
Vom 19. März bis 10. April fahren zwei Kinder (ab dem Jahrgang 2000 und jünger) umsonst Ski, wenn ein Elternteil mindestens einen 3-Tagesskipass kauft. Kinder im Alter von vier bis zehn Jahren begeben sich am 26. März 2016 nach dem Besuch in der Osterwerkstatt mit dem Lawinenpiepser auf Ostereiersuche, Lawinen-Crashkurs inklusive, und entdecken im Schnee so manches Osternest. Für die Erwachsenen gibt es in der Zwischenzeit Hüttenflair mit Livemusik sowie Tiroler Ostergerichte.
Für erwachsene Anfänger und Wiedereinsteiger wird ein "Wiedereinsteiger Package" mit drei Übernachtungen, Privatskikurs, Skipass, Leihskier und Wildschönau Card angeboten.
Gewinn
Der Preis beinhaltet sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Halbpension.
Alles ist gültig für die Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie viele Liftanlagen umfasst das Skigebiet "Skijuwel Alpbachtal Wildschönau?"
Lösung: 47
Gewinnerin ist Brigitte Isermann aus Marche-en-Famenne
Kontaktdaten
Tourismusverband Wildschönau
Hauserweg, Oberau 337
A - 6311 Wildschönau
Telefon: 0043 - 5339 8255 0
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Wildschönau und des Hotels. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich aktueller Änderungen.
Fotos: Tourismusverband Wildschönau