Schwerin mit seinem Wasserschloss, das Ernst-Barlach-Museum in Güstrow, der Darß, Usedom oder Rügen sind einige der Ausflugsziele, die von Schloss Duckwitz in Behren-Lübchin gut erreichbar sind. Duckwitz am See hat gerade mal 40 Einwohner. Es ist ein kleines Dorf am Recknitztal in Mecklenburg. Der Duckwitzer See ist zirka 18 Hektar groß. An seinem Ufer liegt das ehemalige Herrenhaus Schloss Duckwitz. Man bezeichnet es seit Alters her als Schloss, aber es hat keine Türmchen, es ist ein Gutshaus.
Familie Krüger hat im ehemaligen Marstall fünf komfortable Ferienwohnungen eingerichtet. Ferien am Schloss ist ein beliebtes Reiseziel für Gruppen. Die Säle im Schloss bieten Platz für bis zu 50 Personen. Sportteams halten ihre Trainingslager ab, Drachenbootteams trainieren auf dem See, Familien treffen sich, um ein paar gemeinsame Tage zu verbringen, Vereine führen Seminare durch oder machen ihren Vereinsausflug. Während der Duckwitzwochen werden verschiedene Workshops gehalten. Der Tag beginnt zum Beispiel mit Schwimmen im See, joggen durch die Natur oder einer Runde Yoga. Die Gruppe besteht aus höchstens acht Personen. Je nach Jahreszeit arbeiten die Teilnehmer im Workshop auch einmal auf dem Steg am See, im Park oder im Winter gemütlich am Kamin. Der Tag endet mit einer geführten Meditation. Reiten kann man auf dem großen oder kleinen Dressurplatz. Wenn es regnet oder in der kalten Jahreszeit geht das auch in der Halle. Schloss Duckwitz gehört zur Mecklenburger Parklandschaft.
Preis
Vier Übernachtungen für zwei Personen in einer der Ferienwohnungen auf dem Schloss Duckwitz.
Gültig für ein Jahr nach freier Kapazität, so wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Wie heißt die größte deutsche Insel in der Ostsee? Sie ist von Schloss Duckwitz aus gut zu erreichen. Lösung: Rügen
Gewinner
Arno Heiners aus Nidrum
Informationen
Ferien am Schloss
Schloss Duckwitz
D - 17179 Duckwitz
Telefon: 0049 - 39972-51435
E-Mail: info@ferien-am-schloss.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferien am Schloss" in Duckwitz. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Foto: Schloss Duckwitz