Im Ortszentrum von Obertauern im Salzburger Land bekommt man ein 360 Grad Panorama auf Schnee von Ende November bis Anfang Mai und auf ein Skigebiet, das hinauf reicht bis auf 2.313 Meter Höhe. Der Wintersportort liegt 90 km südlich von Salzburg auf einer Seehöhe von 1.630 Metern, die Wintersaison dauert von Ende November bis Anfang Mai.
26 Seilbahn- und Liftanlagen für mehr als 100 Pistenkilometer sind rund um den Ort angelegt. Die rote Tauernrunde verläuft im Uhrzeigersinn, die grüne Tauernrunde gegen den Uhrzeigersinn. Das System bietet die Möglichkeit, von einer Anlage ausgehend die ganze Tauernrunde zu befahren und wieder an den Ausgangspunkt zurückzukehren. Die Lifte sind direkt von den Hotels aus mit Skiern erreichbar. Bei der Kehrkopf 4-Sesselbahn ist ein Funpark eingerichtet. Es gibt, neben weiteren Wintersportarten wie Langlaufen und Eislaufen, eine Snowkite-Schule. Rodeln kann man auf der 1,5 km langen Rodelbahn bei der Gnadenalm mit Rodelverleih, Rodeltaxi und Nachtrodeln.
Die beiden wichtigsten Events in 2016 sind einmal „10 Jahre Gamsleiten Kriterium“ vom 8. - 10. April, einer Schatzsuche im Schnee. Insgesamt 30 Kisten mit Preisen sind im Schnee versteckt. Hauptpreis ist ein BMW X4. Das Konzept des „Fridge Festival Obertauern“ vom 15. bis 16. April besteht nicht nur aus einer länderübergreifenden Snowboard und Freeski Competition, sondern auch aus einem Electro/Alternative Musikfestival mit internationalem Line Up.
Preis
Sechs Übernachtungen für zwei Personen im Doppelzimmer mit Frühstück und Skipass. Alles ist gültig in der Nebensaison für den Winter 2015/16 oder für den Winter 2016/17 nach freier Kapazität, so wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
Bis auf wie viele Meter Seehöhe hinauf reicht das Skigebiet von Obertauern? Lösung: 2.313 m
Gewinner
Gerhard Boemer aus Gueuzaine
Kontaktdaten
Tourismusverband Obertauern
A - 5562 Obertauern
Telefon: 0043 - 6456 7252
info@obertauern.com
mehr unter obertauern.com
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Tourismusverband Obertauern und von der Unterkunft. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Fotos: Tourismusverband Obertauern