Das Landhaus Schloss Kölzow in Mecklenburg-Vorpommern ist ein romantischer Ort für einen Urlaub zu zweit. Es gehört zur Gemeinde Dettmannsdorf und ist nur 30 Kilometer von der Hansestadt Rostock entfernt. Einst war es im Besitz eines preußischen Prinzen. Er nutzte es als Sommerresidenz und für seine Reiterei.
Auch heute kann man hier mit dem Pferd stundenlang durchs Mecklenburger Parkland streifen. Auf der Recknitz kann man mit Kanu oder Kajak das Landschaftsschutzgebiet entdecken. Auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß lässt sich das Urstromtal der Recknitz zwischen Wiesen und Moor erkunden.
Erholsam ist ein Spaziergang durch den großen denkmalgeschützten Park des mecklenburgischen Herrenhauses mit seinen uralten Bäumen, den kleinen Teichen und weiten Rasenflächen. Die Geschichte von Kölzow reicht zurück bis ins zwölfte Jahrhundert. Vorfahren der heutigen Besitzer sind bereits aus dieser Zeit dokumentiert.
Die Anlage wurde restauriert, zum Gästehaus ausgebaut und wird heute auch für Hochzeiten, Familienfeste, Seminare und kulturelle Veranstaltungen genutzt. Im „Kultursalon“ werden Soireen und Matineen veranstaltet, z.B. „Wie die Natur singt“ am 8. April oder „Frühlingswalzer“ am 29. April 2016.
Preis
Ein Urlaub für zwei im Landhaus Schloss Kölzow. Der Gutschein enthält das Arrangement „Historisches Mecklenburg“ mit drei Übernachtungen im Doppelzimmer Kategorie B inklusive Frühstück, einem Abendessen und Historischer Führung.
Alles ist gültig in der Neben-/Nachsaison nach Absprache und freier Kapazität und nur so, wie es im Gutschein steht.
Rätselfrage
Wie heißt die alte Hansestadt an der Ostsee, die 30 Kilometer vom Landhaus Schloss Kölzow entfernt ist? Lösung: Rostock
Gewinner
Boris Vilz aus Eibertingen
Kontaktdaten
Landhaus Schloss Kölzow
Am Park 5
D - 18334 Dettmannsdorf-Kölzow
Telefon: 0049 - 38228-619-0
E-Mail: info@schloss-koelzow.de
Näheres unter schloss-koelzow.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Landhaus Schloss Kölzow in Dettmannsdorf -Kölzow. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Foto:Landhaus Schloss Kölzow