Wanderer aller Konditionen haben in der Tiroler Zugspitz Arena einen Helfer: die "SummitLynx"-App der Urlaubsregion, eine Art digitales Tourenbuch. Es zeigt per GPS die besten Routen an. Bei jeder Tour können digitale Wandernadeln zum Anstecken gesammelt werden. Die gibt es dann in echt in der Tourismusinformation. Immer mehr im Trend ist das Trailrunning - man braucht dazu nur die eigenen Füße und interessante Strecken wie in der Tiroler Zugspitzarena.
Als Gastgeber von drei Trailrunning-Events in diesem Jahr wird die Tiroler Ferienregion am Fuße der Zugspitze zur Trailrunning-Hochburg, zum Beispiel beim Zugspitz-Trail-Running-Challenge vom 22. bis 24. Juli 2016. 90 Jahre Tiroler Zugspitzbahn wird vom 2. bis 8. Juli 2016 gefeiert. Bei der "Big-Five-Tour" im Juli und im September besteigen Wanderer die fünf höchsten Gipfel der Tiroler Zugspitz Arena. Neben weiteren klassischen Höhenwanderungen bieten die Bergschulen zahlreiche Themenwanderungen an wie Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangstouren oder Orchideen- oder Kräuterwanderungen.
Zum wiederholten Male wurde die Tiroler Zugspitz Arena als "Approved Bike Area" von "Mountain Bike Holidays" ausgezeichnet, so auch 2016. Aus dem Online-Tourenportal wählen Biker aus mehr als 100 markierten Touren mit einer Gesamtlänge von 4.330 Kilometern und insgesamt mehr als 100.000 Höhenmetern aus.
Preis
Eine Woche Urlaub für Zwei in der Tiroler Zugspitz Arena. Der Gutschein enthält sieben Übernachtungen im Doppelzimmer mit Halbpension in der Sommersaison 2016 (Nebensaison). Gültig nach Absprache und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Die Tiroler Zugspitz Arena ist eine Trailrunning-Hochburg. Was braucht man dafür?
a) ein Mountainbike
b) die eigenen Füße
c) einen Geländewagen
Lösung b)
Gewinner
Maria Kamradt aus Kettenis
Kontaktdaten
Tiroler Zugspitz Arena
Am Rettensee 1
A - 6632 Ehrwald
Tel.: 0043 - 5673-20.000
E-Mail: info@zugspitzarena.com
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tiroler Zugspitz Arena und vom Hotel. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: Tiroler Zugspitz Arena/U. Wiesmeier