Bewegung und Entspannung, Action und Natur - das sind die Highlights eines Urlaubs auf über 1.000 Metern Höhe. Schluchten, Täler und Wälder lassen sich entdecken. Das Best Western Hotel Hofgut Sternen in Breitnau liegt im romantischen Höllental. Hier hat schon Goethe übernachtet im "Wirtshaus unter der Steig". wie das Hofgut einst hieß.
Der Hochschwarzwald erschließt sich jederzeit auch mit dem Fahrrad in rasanten Abfahrten die Berge hinab oder gemütlich mit der ganzen Familie: Radfahren im Hochschwarzwald ist alles vom Mountainbike übers Rennrad bis hin zum E-Bike. Steile Gipfel erklimmt man im Bikepark Todtnau. Der Bähnleradweg kann auch mit Kindern befahren werden. Der Drei-Seenradweg ist für E-Biker leicht zu bewältigen - und führt zu Sehenswertem und Einkehrmöglichkeiten.
Die Konus Karte für freie Fahrt mit dem Nahverkehr und die Hochschwarzwald Card für mehr als 70 Attraktionen machen die Urlaubskosten überschaubar. Die „Hochschwarzwald Genießerpfade“ mit ausgezeichneten Premiumwanderwegen kombinieren Naturerlebnis mit Kultur und Kulinarischem. Ein Vital-Wanderwegenetz mit 18 Touren und einem digitalen Info-Terminal führt durch die Höhenklimaregion Hochschwarzwald.
Gewinn
Ein Urlaub für Zwei im Hochschwarzwald. Der Gutschein enthält zwei Übernachtungen mit Halbpension (Doppelzimmer) im Best Western Hotel Hofgut Sternen in Breitnau im Höllental. Dazu gibt es die Hochschwarzwald Card und die Konus Karte für freie Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr.
Alles gilt für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität.
Rätselfrage
Wie viele Attraktionen kann man mit der Hochschwarzwald Card kostenlos besuchen?
a) mehr als 50
b) mehr als 60
c) mehr als 70
Lösung: c)
Gewinner
Nadine Klinges aus Recht
Kontaktdaten
Hochschwarzwald Tourismus GmbH
Freiburger Str. 1
D - 79856 Hinterzarten
Telefon: 0049 - 7652 1206 8252
Näheres unter hochschwarzwald.de und hofgut-sternen.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochschwarzwald Tourismus GmbH und vom Hotel Hofgut Sternen. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er kann nur während der Gültigkeitsdauer nur vom Gewinner eingelöst werden und nur für die angegebene Personenzahl und Kategorie. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitigen Ersatz. Der Gewinner sowie Familiemitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Foto: Hochschwarzwald Tourismus GmbH
tolles Gewinnspiel