Bingen ist bekannt für sein interessantes Kulturleben. Im Museum am Strom wird am 21. Juni die Ausstellung "Bingen unterm Großherzog - Die Stadt in hessischer Zeit (1816 - 1918)" eröffnet - Laufzeit bis 23. Oktober. Die Stadt feiert oft und gern. Dabei dreht sich fast alles um Sinnesfreude und Genuss, etwa bei der "Nacht der Verführung" auf dem Rochusberg. Das elftägige Winzerfest ist die längste Sause dieser Art am ganzen Rhein. "Bingen swingt" ist das international renommierte Jazzfestival. Die Atmosphäre in der ganzen Stadt ist locker und leicht, Jazzgrößen mischen sich gerne unters Volk vom 24. bis 26. Juni. "Rhein in Flammen" ist in Bingen am 2. Juli angesagt, am Tag darauf heißt es "Rheinuferfest" mit Spaß und Musik.
Preis
Eine Städtereise nach Bingen für zwei Personen. Der Gutschein gilt für ein verlängertes Wochenende vom 8.12. bis 11.12.2016 oder ohne Weihnachtsprogramm für ein Jahr nach Absprache für das Hotel Krone in Bingen am Rhein. Enthalten sind: drei Übernachtungen mit reichhaltigem Frühstücksbuffet, Abendessen in einem Wein-Restaurant, Museumsbesuch, Besuch der rheinhessischen Wasserwelt "Rheinwelle".
Weihnachtsprogramm: Besuch des "Winterwunderlandes am Rhein" inklusive Glühwein und Spezialität vom Grill, Besuch des "Rüdesheimer Weihnachtsmarkts der Nationen" (inklusive Fährfahrt), Teilnahme an der kulinarisch-literarisch und historischen Kellerführung in Bingen.
Alles ist gültig nach Absprache und freier Kapazität und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Welcher Fluss mündet bei Bingen in den Rhein? Lösung: die Nahe
Gewinner
Sabine Schneider aus Herve
Kontaktdaten
Touristinformation
Rheinkai 21
D- 55411 Bingen am Rhein
Telefon: 0049 - 6721 184-200
E-Mail: info@bingen.de
Näheres unter bingen.de und hotel-krone-bingen.de.
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tourist Information Bingen und vom Hotel Krone Bingen. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Zeit, Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist nicht übertragbar, kann er nicht persönlich vom Gewinner eingelöst werden verfällt er. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr vorbehaltlich Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Bild: Stadtverwaltung Bingen - Heike Rost