Hohwacht ist ein Ostseebad, seine Geschichte reicht weit zurück: Von Fischern überliefert ist, dass hier der Seeräuber Störtebeker um 1390 herum sein Unwesen trieb. Das Hotel Genueser Schiff ist reetgedeckt und wird auch "Ausschlafhotel" genannt, da man hier das Frühstück bis 12:00 Uhr serviert. Das ebenfalls reetgedeckte Genueser Landhaus gehört dazu, es liegt 300 Meter landeinwärts hinter dem Deich in einem Naturschutzgebiet und nicht weit vom Großen Binnensee. Das Kaminhaus steht gleich nebenan am Waldrand.
Bestsellerautoren lesen im "Genueser Schiff" aus ihren aktuellen Büchern in der jährlichen Literaturwoche täglich vom 11. bis 15. September 2016. Aktuell für diesen Sommer hat das Hotel an der Ostsee das Fünf-Nächte-Arrangement "Herrenhaustour durch den Grafenwinkel" zusammengestellt. Mit dem E-Bike entdeckt man dabei die schönsten Schlösser und Herrenhäuser des Grafenwinkels. Die Region beginnt direkt hinter dem Genueser Schiff. Wer lieber faulenzen will, kann das den ganzen Tag lang in einem der "Traumkörbe" direkt am Strand. Sie sind größer als normale Strandkörbe.
Preis
Drei Übernachtungen für zwei Personen (Doppelzimmer) im Genueser Landhaus mit Ausschlaffrühstück.
Alles ist gültig in der Nebensaison nach Absprache und nur so, wie im Gutschein ausgewiesen (nicht an Feiertagen).
Rätselfrage
Wie hieß der Seeräuber, der um 1390 herum auch in der Ostsee sein Unwesen trieb? Geben Sie den Nachnamen an. Lösung: Störtebeker
Gewinner
Jessica Wolanski aus St. Vith
Kontaktdaten
Genueser Schiff
Seestraße 18
D - 24321 Hohwacht
Telefon: 0049 - 4381 7533
E-Mail: hotel@genueser-schiff.de
Näheres unter genueser-schiff.de
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel Genueser Schiff in Hohwacht. Die Zimmer und Wohnungen sind für Nichtraucher. Es gilt ausschließlich der vom Reisepartner ausgestellte Gutschein mit den darin enthaltenen Bedingungen, für die angegebene Kategorie und Personenzahl. Der Gutschein ist persönlich für den Gewinner bestimmt und kann nicht weitergegeben werden. Er kann nur zu den angegebenen Zeiten eingelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder anderweitige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben vorbehaltlich höherer Gewalt, Irrtümer und kurzfristiger Änderungen.
Bild: Genueser Schiff Hohwacht