Man fährt zur deutschen Ostseeküste noch ein Stück über die Hansestadt Rostock hinaus und schon ist man am Schloss und am See Duckwitz. Die Region im Dreieck der Flüsse Trebel, Recknitz und Warbel ist leicht hügelig. Da kann man sich gut sportlich betätigen, muss aber nicht außer Puste geraten.
Schloss Duckwitz hat Türmchen und wird von den Einheimischen auch so genannt; es ist aber ein Herrenhaus, wie man einige in Mecklenburg im Nordosten von Deutschland findet. Im alten Marstall des Gutshauses wurden komfortable Ferienwohnungen eingerichtet. Der Schlosspark ist riesig.
Die Ostsee mit ihren feinen Stränden ist im Sommer zum Baden da. Wenn es kühler wird, besucht man ihre Fischerdörfer und Seebäder, die Inseln Usedom und Rügen oder die Hansestadt Rostock.
Die Gastgeber geben gerne Ausflugstipps für ihre Gäste. Wer aufs Pferd steigt, hat einen besseren Überblick, vor allem in der Parklandschaft rund um Schloss Duckwitz. Wer reiten lernen will oder es bereits beherrscht, bekommt hier eine fachgerechte Ausbildung oder Weiterbildung. Kinder können an Reitferien teilnehmen, übernachtet wird im Zelt. Die Eltern können die Kinder begleiten und im ehemaligen Marstall des Schlosses wohnen.
Preis
Ein Urlaub für Zwei mit "Ferien am Schloss" in Duckwitz. Der Gutschein enthält vier Übernachtungen in einer der Ferienwohnungen.
Gültig für ein Jahr nach freier Kapazität und so, wie im Gutschein ausgewiesen.
Rätselfrage
Zu welcher Gemeinde gehört Schloss Duckwitz? Es ist ein Doppelname.
Lösung: Behren-Lübchin
Gewinner
Monika Veithen aus Malmedy
Kontaktdaten
Ferien am Schloss
Schloss Duckwitz
D - 17179 Duckwitz
Telefon: 0049 - 39972-51435
E-Mail: info@ferien-am-schloss.de
Näheres unter ferien-am-schloss.de
Bitte beachten: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom "Ferien am Schloss" in Duckwitz. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bilder: Edda Krüger / Schloss Duckwitz
Was soll das denn?
Das Reisequiz geht angeblich bis einschließlich 23.9.2016 (heute), aber Lösung und Gewinnerin stehen schon da!?
Ärgerlich.
Sehr geehrter Herr Ralph Kretschmer,
die Teilnahme am Reisequiz geht bis Freitag 10 Uhr. So wird es auch immer hier veröffentlicht. Die Einsendungen, die nach 10 Uhr eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Ziehung erfolgt gegen 13:15 Uhr und anschließend wird der Name des Gewinners veröffentlicht.
Die Unternehmenskommunikation
Vielen Dank an das ganze BRF-Team! Ich bin super happy über den Preis! Endlich mal Ferien, die brauche ich auch! Und Herrn Kretschmer wünsche ich natürlich viel Glück beim nächsten Quiz!
Monika