Die weite Wiesenlandschaft gilt als Oase am Rande von Bremen. Die Ferienwohnungen "Auf dem Deich" befinden sich in einem reetgedeckten, ehemaligen Bauernhaus und dem ehemaligen angrenzenden Backhaus. Ferienwohnungen im Bremer Blockland sind Ausgangspunkt für Ausflüge nach Bremen, der Hansestadt beidseits der Weser: Die Bremer Stadtmusikanten haben die Stadt berühmt gemacht. Unesco Welterbe Bremer Rathaus und Roland, das Schnoorviertel mit seinen verwinkelten Gängen, die Böttcherstraße zwischen Marktplatz und Weser, das alles lässt sich von den Ferienwohnungen "Auf dem Deich" aus gut entdecken.
Nicht die alte Hansestadt Bremen hat viel Sehenswertes, auch Ausflüge nach Bremerhaven, ins Künstlerdorf Worpswede, nach Fischerhude oder ins Teufelsmoor sind interessant. Die Nordseeküste ist nicht weit.
Von den Ferienwohnungen "Auf dem Deich" in Bremen aus erkundet man die nächste Umgebung mit dem Fahrrad. Die Deichstraße ist ideal zum Inlineskaten und Fahrradfahren. Gartenlokale und Cafés an der Strecke machen die Region zu einem beliebten Urlaubs- und Ausflugsziel.
Preis
Ein Urlaub für zwei in den Ferienwohnungen "Auf dem Deich" in Bremen. Der Gutschein enthält entweder ein verlängertes Wochenende von Freitag bis Montag mit drei Übernachtungen oder ein Kurzurlaub von Montag bis Freitag mit vier Übernachtungen.
Bedingungen: Alles ist gültig für ein Jahr in der Nebensaison nach Absprache und freier Kapazität. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Bremen liegt zu beiden Seiten eines großen Flusses. Wie heißt er?
Lösung: Weser
Gewinner
Werner Krott aus Walhorn
Kontaktdaten
Ferienwohnungen "Auf dem Deich"
Regina Böhm-Lütkemeyer
Niederblockland 7
D - 28357 Bremen
Telefon: 0049 - 421 30 32 482
E-Mail: luetkemeyer@blockland-ferien.de
Näheres unter blockland-ferien.de
Bitte beachten: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen "Auf dem Deich" in Bremen im Blockland. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Irrtümer und Änderungen.
Bild: Regina Böhm-Lütkemeyer/Blockland Ferien