Die Gengenbacher Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern steht unter Denkmalschutz. In der Zeit vor Weihnachten wird das klassizistische Rathaus zum „Adventskalenderhaus“, dem größten weltweit. Das Rathaus von Gengenbach im Schwarzwald hat tatsächlich 24 Fenster. So wurde es zum Adventskalender und das seit fast zwanzig Jahren. Etwas Besonderes ist auch die Auswahl der Motive. Sie sind aus bekannten Bilderbüchern - oder stammen von namhaften Künstlern wie Andy Warhol. Ab diesem Jahr schmücken seine Bilder das Adventskalenderhaus für drei Jahre.
Andy Warhol ist bekannt für seine Bilder von Popgrößen und Hollywoodstars. In seiner frühen Zeit hat er Postkarten entworfen - auch zur Weihnachtszeit. Dazu zeichnete er Motive wie Engel und Putten. Das macht ihn zum Star des neuen Adventskalenders in Gengenbach. Zwischen 80.000 und 120.000 Besucher erleben es jährlich, wenn sich in der Adventszeit 24 Mal ein Fenster des Gengenbacher Rathauses öffnet mit Motiven von Künstlern, in diesem Jahr vom 30. November bis 23. Dezember. Das tägliche Rahmenprogramm beginnt um 17 Uhr, am Wochenende um 15 Uhr. Der Adventsmarkt ist vom 26. November bis 23. Dezember geöffnet. Das Adventskalender-Rathaus ist bis 6. Januar zu bestaunen.
Preis
Eine Woche Urlaub für Zwei in Gengenbach. Der Gutschein enthält sechs Übernachtungen in einer Ferienwohnung.
Gültigkeit für ein Jahr in der Nebensaison. Näheres steht im Gutschein.
Rätselfrage
Von welchem Künstler stammen in diesem Jahr die Motive in den Fenstern des Gengenbacher Rathauses, dem weltgrößten Adventskalender? Nennen Sie den Vor- u. Nachnamen.
Lösung: Andy Warhol
Gewinner
Norbert Hepp aus Hünningen b. Büllingen
Kontaktdaten
Kultur- und Tourismus GmbH
Im Winzerhof
D - 77723 Gengenbach
Telefon: 0049 - 7803/930143
E-Mail: tourist-info@stadt-gengenbach.de
Näheres unter gengenbach.info
Bitte berücksichtigen: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach und vom Vermieter. Maßgeblich für die Einlösung ist ausschließlich der Gutschein vom Reisepartner mit den darin enthaltenen Bedingungen. Er ist nicht übertragbar. Kann der Gewinner den Gutschein während der Gültigkeitsdauer und zu den genannten Bedingungen nicht einlösen, verfällt alles. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gutschein wird nicht in bar ausbezahlt. Fahrtkosten sind nicht enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgutschein oder sonstige Ersatzleistungen. Der Gewinner sowie Familienmitglieder unter der gleichen Adresse unterliegen einer Sperrfrist von einem Jahr. Für die anderen Gewinnspiele wird der Gewinner für einen Monat ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen.
Bild: D. Wissing/Kultur- und Tourismus GmbH Gengenbach